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Capital erklärt Rollt die große Insolvenzwelle auf uns zu?

Der Handel leidet besonders stark unter der Corona-Krise. Die Verwerfungen durch die Pandemie schlagen zunehmend auch auf andere Branchen durch
Der Handel leidet besonders stark unter der Corona-Krise. Die Verwerfungen durch die Pandemie schlagen zunehmend auch auf andere Branchen durch
© Ralph Peters / IMAGO
In der Corona-Krise galten Sonderregelungen für zahlungsunfähige Unternehmen, die jetzt ausgelaufen sind. Die Zahl der Firmenpleiten wird wohl steigen – aber wie stark? Capital-Redakteur Thomas Steinmann erklärt, was auf die deutsche Wirtschaft zukommt

In unserer Reihe Capital erklärt geben wir einen komprimierten Überblick zu aktuellen Wirtschaftsthemen. Diesmal: die erwartete Insolvenzwelle im Herbst – mit Redakteur Thomas Steinmann. Für die Ausgabe 09/2020 schrieb er bereits über dieses Thema.

Im Sommer hörte man immer wieder Warnungen vor einer Insolvenzwelle im Herbst. Ist die Sorge davor berechtigt?

Hintergrund dieser Sorge ist eine aktuelle Sonderregelung für das Insolvenzrecht. Im März hat die Bundesregierung die Antragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die allein durch die Corona-Pandemie in eine Existenzkrise geraten sind. Diese Ausnahme galt vorläufig bis Ende September, wurde jetzt aber bis Ende Dezember verlängert – allerdings nur teilweise. Denn Firmen, bei denen der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die zum Beispiele Löhne und Rechnungen nicht mehr bezahlen können, gilt diese Gnadenfrist seit dem 1. Oktober nicht mehr. Sie müssen jetzt Insolvenz anmelden. Spätestens wenn das „normale“ Insolvenzrecht wieder greift – also zum Jahresende, falls es keine erneute Verlängerung gibt – wird die Zahlen der Insolvenzen steigen. Einen sprunghaften Anstieg der Pleiten im Oktober oder November wird es nicht geben. Aber insgesamt ist die Tendenz in den kommenden Monaten steigend.

Welche Rolle hat diese Sonderregelung bisher für angeschlagene Unternehmen gespielt?

Das Ausmaß dieser Regelung ist wirklich sehr weitreichend. Das sieht man auch an den Zahlen der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Monate, die teilweise deutlich unter dem Niveau der Vorjahre liegen. Die Sonderregelung hat vielen insolvenzgefährdeten Unternehmen eine Art Immunität verschafft – zumindest, wenn ihre wirtschaftliche Krise durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Die Ausnahme im Insolvenzrecht galt eigentlich nur für diese Fälle – allerdings ist das gar nicht so einfach umzusetzen. Vermutlich wird es seit dem Frühjahr auch einige Firmen gegeben haben, die von dieser Regelung profitiert haben, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Faktisch handelt es sich dann dabei um Insolvenzverschleppung.

Wie unterscheidet sich denn die Corona-Insolvenz von einer „klassischen“?

Entscheidend ist, ob das Unternehmen vor der Corona-Krise noch fit war oder nicht. Unter Wirtschaftsprüfern und Juristen gibt es dafür die Bezeichnung „Unternehmen in Schwierigkeiten“, dafür gibt es klare Indikatoren. Viele Autozulieferer waren zum Beispiel schon vor dem Ausbruch der Pandemie in einer wirtschaftlichen Schieflage. Wer also vorher schon bei seinen Hausbanken in der Sanierungsabteilung war, kann sich nicht auf die Sonderregelung im Insolvenzrecht berufen und hat auch keinen Anspruch auf Staatshilfen, etwa der KfW.

Umstrukturierungen in Unternehmen

Wie können Unternehmen denn dem Insolvenzantrag entgegenwirken?

Wir werden in den nächsten Monaten zahlreiche, bei vielen Unternehmen auch sehr harte Sanierungsprogramme sehen. In einigen Branchen dürfte das auch mit einem nennenswerten Personalabbau einhergehen, wie beispielsweise bei dem Autozulieferer Continental , der sein Reifenwerk in Aachen schließen will. Vermutlich werden auch bei anderen Unternehmen Werkschließungen folgen. Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, der sich gerade in einem Insolvenzverfahren Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe entledigt hat, schließt nun mehr als 40 seiner Filialen, um die Kosten dauerhaft zu drücken. Die Lufthansa baut mehr als 1000 Piloten-Stellen ab und zieht einen Teil ihrer Flugzeugflotte aus dem Verkehr, weil klar ist, dass die alten Passagierzahlen frühestens in einigen Jahren zurückkommen. Neben Restrukturierungs- und Sparprogrammen müssen viele Unternehmen aber auch versuchen, neue Geldgeber zu gewinnen. Ziel ist neues Eigenkapital aufzubauen und ihren Verschuldungsgrad zu reduzieren. Aber das ist mitten in einer tiefen Rezession natürlich eine große Herausforderung – vor allem in jenen Branchen, die besonders heftig von der Pandemie betroffen sind.

Wo werden denn die meisten Insolvenzen erwartet?

Vor allem die Gastronomie und die Eventbranche sind wegen der Corona-bedingten Restriktionen stark betroffen. Das Gleiche gilt für den Tourismus , etwa Reisebüros und die Reisebusbranche. Auch Teile des Einzelhandels wie Mode- und Schuhgeschäfte sind nach den vergangenen Monaten angeschlagen, ebenso viele Autozulieferer. Trotz der staatlichen Unterstützung ist klar, dass hier für viele Unternehmen die Uhr tickt. Denn der finanzielle Puffer wird mit jede Krisenmonat immer dünner. Auf der anderen Seite gibt es auch Branchen, die weniger stark betroffen sind und teilweise sogar von der Krise profitieren. Dazu zählt nahezu die gesamte Digitalbranche – etwa die Anbieter von Tools und Software für mobiles Arbeiten sowie die Telekommunikationsbranche. Auch bestimmte Segmente im Handel haben in der Krise ein Plus verzeichnet, vor allem Lebensmittelhändler und Baumärkte. Hier gab es also einen „Corona-Konjunktur-Effekt“.

Infografik: Insolvenzen: Die Ruhe vor dem Sturm | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Verzögerte Pleiten zu erwarten

Stichwort staatliche Unterstützung: Gingen die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung angesichts der wirtschaftlichen Lage weit genug?

Die Maßnahmen – neben den Hilfskrediten zählt dazu vor allem die Kurzarbeit – haben in der akuten Phase der Krise im Frühjahr bei Unmengen von Unternehmen den freien Fall abgefedert. Ohne die staatlichen Programme hätte das anders ausgesehen. Auch verglichen mit anderen EU-Ländern waren die Hilfen der Bundesregierung üppig und zielführend. Es ist nicht in jedem einzelnen Fall perfekt gelaufen, denn es gab auch Missbrauch und ungerechtfertigt gezahlte Hilfen – etwa bei den Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer. Diese wurden in großer Eile ausgezahlt, um die Empfänger über Wasser zu halten. Bei den Kreditprogrammen etwa über die KfW wird sich in Zukunft außerdem zeigen, welche Unternehmen die Gelder zurückzahlen können. Es kann also auch in den nächsten Jahren zu verzögerten Pleiten kommen. Am Ende kann der Staat aber auch nicht jedes einzelne Unternehmen retten.

War also die schnelle Lösung auch eine gute?

Gemessen an den Anforderungen dieser Ausnahmephase, im Großen und Ganzen ja. Der Staat hat durch sein Eingreifen und seine Hilfsprogramme mit einem Volumen von mehreren Hundert Milliarden Euro den totalen wirtschaftlichen Absturz verhindert. Für die Corona-Pandemie kann niemand etwas. Das unterscheidet diese Krise auch von der Finanzkrise vor zehn Jahren, die durch massives Fehlverhalten von Teilen der Wirtschaft verursacht wurde. Allerdings waren einige Unternehmen und Branchen schon im Vorfeld angeschlagen – Stichwort: Zombieunternehmen. Das Dilemma ist, genau zu trennen: Es gibt die Gefahr, dass der Staat durch seine Krisenhilfen auch Geschäftsmodelle und Unternehmen über Wasser hält, die schon vor der Corona-Pandemie Probleme hatten und sonst vom Markt verschwinden würden. Galeria Karstadt Kaufhof etwa war vorher bereits angeschlagen, weil das Zeitalter des Warenhauses durch den immer populäreren Onlinehandel vorbei ist. Solche Beispiele gibt es genügend. Zentral für die nächsten Monate wird es für die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern sein, genau abzuwägen: Der Staat muss differenzieren, in welchen Fällen es sinnvoll und nachhaltig ist, noch weiter zu helfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Staat einen nötigen Strukturwandel aufhält. Dann würde er bei manchen Unternehmen die Krise nur vertagen.

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