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Erben oder Schenken 7 Regeln für die Übertragung von Immobilien

Durch kluges Verschenken können Steuern gespart werden.
Durch kluges Verschenken können Steuern gespart werden.
© Unsplash
Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Verwandte oder Freunde zu verschenken? Oder möchten Sie Ihren Besitz lieber vererben? Beide Wege haben Vor- und Nachteile

Regel 1

Die Entscheidung, ob Sie ihre Immobilie verschenken oder vererben, sollten Sie nicht aus dem Bauch heraus treffen. So spielt etwa die Höhe Ihres Vermögens eine wichtige Rolle. Besitzen Sie ein großes Vermögen, ist es meist besser, Ihre Immobilie zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben, sprich: sie zu verschenken. So können Sie erheblich Steuern sparen – vor allem, wenn Sie dabei eine Generation überspringen.

Regel 2

Geht es um Ihr Familienheim, in dem Sie gemeinsam mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau wohnen? Und Ihr Ehepartner soll es bekommen? Dann gilt die Faustregel: verschenken statt vererben! Denn bei selbstgenutzten Immobilien ist die Schenkung an den Ehegatten komplett steuerfrei, egal wie viel das Haus wert ist und egal, ob einer dem anderen das gemeinsame Haus ganz oder teilweise schenkt.

Regel 3

Geht es um Immobilien, in denen Sie nicht gemeinsam mit Ihren Lieben wohnen, wird es schwieriger. Sie können Ihren unverheirateten Partner, Ihre Ziehkinder oder weitere Verwandte oder Freunde beschenken, und zwar Stück für Stück. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten steht alle zehn Jahre ein neuer, individueller Steuer-Freibetrag zur Verfügung. Schenkungen an Eheleute sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei, an leibliche Kinder bis zu 400.000 Euro, an Enkelkinder bis 200.000 Euro, an Eltern und Großeltern jeweils bis 100.000 Euro, bei allen anderen 20.000 Euro. Sprich: Je weiter entfernt man verwandt ist, desto eher lohnt es sich, alle zehn Jahre einen Teil des Besitzes zu schenken.

Regel 4

Falls Haus oder Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt sind, warten Sie besser ab. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt nämlich auch die Schulden. Im Zweifel heißt das: vererben – denn der Erbe hat immer noch die Chance, das Erbe auszuschlagen. Gehen Erbe oder Schenkung an einen Minderjährigen, entscheidet das Familiengericht mit, wenn das Haus oder die Wohnung nach der Annahme des Erbes verkaufen werden soll, oder wenn man eine Hypothek darauf aufnehmen will.

Regel 5

Brauchen Sie das Eigenheim für die Altersversorge? Dann ziehen Sie das Erbe der Schenkung vor. Schließlich sind die eigenen vier Wände bei Berufsunfähigkeit oder zur Versorgung im Alter wichtig. Tipp: Wenn Sie doch noch zu Lebzeiten schenken möchten, lassen Sie sich einen sogenannten Nießbrauch eintragen. Dann gehört das Haus zwar schon dem Beschenkten, Sie selbst können aber weiter dort wohnen, solange sie leben, und das Haus sogar vermieten.

Regel 6

So oder so: Entscheiden Sie sich zu Lebzeiten für das Erbe, sollten Sie in einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erben soll.

Regel 7

Besitzen Sie eine Immobilie im Ausland und möchten diese vererben oder verschenken, sollten Sie in jedem Fall juristischen Rat von einem Fachanwalt für Erbrecht, einem Steuerberater oder Notar einholen.

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