Geteilter Preis ist halber Preis - nach diesem Motto wird seit 2023 bei der CO2-Abgabe verfahren. Statt sie nur den Mieterinnen und Mietern aufzubürden, werden auch Vermieter und Vermieterinnen in die Pflicht genommen. Auf die Neuregelung einigte sich die Ampelkoalition im Frühjahr 2022.
Um den CO2-Preis wurde lange gerungen. Die Große Koalition konnte sich nicht einigen, wie eine Neuregelung aussehen könnte und auch in den Koalitionsverhandlungen fand man zunächst keine gemeinsame Regelung. Knackpunkt war vor allem die Frage: Wer hat wie viel Einfluss auf den Energieverbrauch und wer kann wie einsparen? Der Mieter, indem er richtig und nicht bei offenem Fenster heizt? Oder die Vermieterin, die eine gute Dämmung gewährleisten muss? Jetzt ist die Einigung da und Capital beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer zahlt in Zukunft wie viel vom CO2-Preis?
Mieter werden weiterhin den Großteil des staatlichen Preisaufschlags auf fossile Brennstoffe zahlen. Doch anders als bisher können auch Vermieter zur Kasse gebeten werden, und zwar dann, wenn sie ihr Haus nicht sanieren: Je nach Energiebilanz ihres Gebäudes, müssen die Vermieter mehr oder weniger zahlen. Die Aufteilung folgt einem 10-Stufen-Modell. Bei besonders schlechter Energiebilanz (mindestens 52 kg CO2-Austoß pro Quadratmeter im Jahr) muss der Vermieter 90 Prozent und der Mieter zehn Prozent des CO2-Preises zahlen. Ist das Haus energieeffizient, also zum Beispiel nach EH55-Standard gebaut, muss der Mieter weiterhin den gesamten Preis zahlen.
Wie wird festgelegt, auf welcher Stufe die Wohnung liegt?
Die Einordnung erfolgt über die Brennstoffrechnung, aus der sich der CO2-Verbrauch für die gelieferte Brennstoffmenge ergibt. Das Problem an dieser Herangehensweise: Im Extremfall könnten Haushalte davon profitieren, wenn sie extrem verschwenderisch mit Energie umgehen, weil ihr Haus dadurch auf einer Stufe einsortiert wird, die eine höhere Beteiligung des Vermieters vorsieht. Für Vermieter könnte es außerdem attraktiver sein, Einzelpersonen statt Familien einziehen zu lassen, weil die in der Regel weniger Energie verbrauchen. Perspektivisch will die Regierung prüfen, ob die Einstufung auf Basis von Energieausweisen erfolgen kann.
Wie hoch sind die Kosten?
Seit Anfang 2021 müssen Mieter für jede Tonne CO2, die sie beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausstoßen, zahlen. Bis 2025 wird er schrittweise auf 55 Euro steigen.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Das Stufenmodell trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Damit lag die Koalition hinter ihrem Zeitplan. Eigentlich sollte es zum 1. Juni 2022 eine Neuregelung geben. Im Koalitionsvertrag hieß es sogar: „Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“
Was ist, wenn der Vermieter nicht sanieren kann?
Es gibt Ausnahmeregeln für Vermieter, die ihr Haus aufgrund von Denkmalschutz oder Milieuschutz nicht sanieren dürfen.
Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbeimmobilien?
Nein, zunächst nicht. Hier werden die CO2-Kosten vorerst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Zwar soll es ab Ende 2025 auch ein Stufenmodell geben, aktuell fehlt aber noch die Datengrundlage. Die Gebäudearten unterscheiden sich stark in Größe, Nutzung und somit auch im Verbrauch. Bei Gebäuden allerdings, in denen nur ein Teil gewerblich genutzt wird, gilt das jetzt beschlossene Stufenmodell.