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Klimapolitik Klimaschutzgesetz: „Danach muss eigentlich alles angepackt werden“

Brigitte Knopf ist Generalsekretärin des Mercator Reasearch Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen
Brigitte Knopf ist Generalsekretärin des Mercator Reasearch Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen
© Matti Hillig
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll das Klimaschutzgesetz bis Ende Juni nachgebessert werden. Warum neben neuen Klimazielen auch die Umsetzung nicht zu kurz kommen darf, erklärt Klimaforscherin Brigitte Knopf

Die Bundesregierung macht Tempo bei der Klimapolitik. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, im Klimaschutzgesetz von 2019 fehlten ausreichende Vorgaben für geringere Emissionen, soll in der kommenden Woche ein Gesetzesentwurf mit neuen Klimazielen vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Capital hat mit Brigitte Knopf, Generalsekretärin des Berliner Klimainstituts MCC und Mitglied im Expertenrat für Klimafragen, über die neuen Klimaziele und weitere Schritte auf dem Weg zum Klimaschutz gesprochen.

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mangelt es dem bisherigen Klimaschutzgesetz an Vorgaben ab 2031. Wie bewerten Sie das Urteil?

BRIGITTE KNOPF: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auf jeden Fall sehr bedeutsam. Denn es stärkt die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte künftiger Generationen in Bezug auf den Klimaschutz. Das setzt einen starken Wandel in Gang. Es wird Änderungen und Folgen nach sich ziehen, die wir jetzt noch gar nicht alle im Detail abschätzen können.

Gibt es weitere Punkte, wo es bisher beim Klimaschutzgesetz hakt?

Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen und legt die Ziele fest. Diese Ziele waren bisher nur bis 2030 gesetzt. Aber man hat auch gesehen: Schon um die alten Ziele bis 2030 einzuhalten, reicht das im Jahr 2019 aufgelegte Klimapaket nicht aus. Und angesichts der Debatte um die Zielverschärfung geht es nun um eine noch größere Lücke in der Umsetzung. Meine Einschätzung ist deshalb, dass wir vor allem dort nacharbeiten müssen und uns stark darauf konzentrieren müssen: Mit welchen Instrumenten setzen wir überhaupt die Klima-Ziele um?

Welche Instrumente sollten das sein?

Da sehe ich drei wichtige Punkte: eine Stärkung des CO2-Preises, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Investitionen in eine klimafreundliche Infrastruktur. Beim CO2-Preis muss noch nachgeschärft werden, weil er in seiner jetzigen Form noch nicht ausreicht, um eine Transformation zu erreichen. Auch der Ausbau der Erneuerbaren geht noch viel zu langsam voran. Hier sollte es unter anderem um den Abbau von rechtlichen Hemmnissen gehen. Und was die klimaneutrale Infrastruktur angeht: Die Zeit drängt, denn es wird ja auch nach Investitionsentscheidungen Zeit brauchen, bis sie zur Verfügung steht. Hier wäre es wichtig, dass die Corona-Konjunkturpakete der EU und der Bundesregierung entsprechende Maßnahmen vorsehen. So wie sie natürlich auch insgesamt im Einklang mit einer klimaneutralen Wirtschaftsweise stehen müssen.

Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zum CO2-Preis-Anstieg vorgelegt. Geht er Ihrer Einschätzung nach weit genug, denn es gibt ja verschiedene Vorschläge zu diesem Thema?

Wir haben seit Jahresanfang den nationalen CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr. Diesen gilt es nun schneller anzuheben als bislang vorgesehen – dahingehend besteht wohl eine gewisse Einigkeit. Wichtig ist aber zudem, dass dieser nationale CO2-Preis langfristig auf die europäische Ebene gehoben wird. Noch in diesem Sommer wird die EU-Kommission ein umfassendes Gesetzespaket vorlegen, das die Umsetzung des European Green Deal regelt. Es wird die deutsche Klimaschutzgesetzgebung noch einmal durchrütteln. Dabei wird es auch um die Frage nach einem europäischen CO2-Preis für den Wärme- und Verkehrssektor gehen.

Wäre es dann nicht besser, das Klimaschutzgesetz nach diesem Gesetzespaket zu novellieren und entsprechend anzupassen?

Bisher war die Bundesregierung eher zurückhaltend, die europäischen Ziele national runterzubrechen. Das, was sie jetzt an Zielen vorlegt – insbesondere die CO2-Reduktion um 65 Prozent bis 2030 – ist konsistent mit dem neuen Klimaziel, das die EU vor zwei Wochen beschlossen hat. Wenn Deutschland das jetzt so feststeckt, dann ist das ein wichtiges Signal an Europa und an andere Mitgliedsstaaten. Trotzdem ist es wichtig, zugleich auch eine europäische Perspektive für die nötigen Instrumente zu entwickeln. Die nächste Bundesregierung sollte viel Kraft darauf verwenden, diese Perspektive mitzugestalten.

Was würde die neue Zielsetzung für die Wirtschaft bedeuten?

Generell ist meine Wahrnehmung, dass die Wirtschaft dem Klimaschutz im Großen und Ganzen sehr aufgeschlossen gegenübersteht. Sie hat ja oft von der Politik mehr Rahmenbedingungen eingefordert – darunter auch den CO2-Preis. Langfristige klimapolitische Ziele und Maßnahmen sind auch für die Wirtschaft gut, deshalb ist es gut, wenn der Pfad hin zur Klimaneutralität jetzt wirklich überzeugend durchdefiniert wird. Es ist ja nicht nur eine Belastung, sondern auch eine Chance im Wettbewerb: Der CO2-Preis regt die Entwicklung von neuen CO2-armen Technologien an und zeigt verlässlich, was in Zukunft rentabel ist. Allerdings ist klar, dass sich zum Beispiel die Produktion von grünem Stahl im Industriebereich selbst bei einem CO2-Preis von 50 Euro heute noch nicht rechnet. Deshalb muss es zusätzliche Instrumente geben, wie man die Industrie eine Zeit lang stützt, damit es in den Sektoren auch eine Transformation geben kann.

Welche denn zum Beispiel?

Ein mögliches Instrument sind die sogenannten „Carbon Contracts for Difference“ oder Differenzkontrakte, bei denen man der Industrie in diesem Beispiel zusichern würde, die Differenz zu zahlen zwischen dem geltenden CO2-Preis und jenem Preis, den die Industrie für die Stahlproduktion braucht. Dabei handelt es sich um eine an den CO2-Preis gekoppelte Subvention – und wenn der CO2-Preis steigt, sinkt die Subvention langfristig. Das ist ein wichtiges Element, um die Transformation auch im Industriesektor voranzutreiben.

Die Politik hat bekräftigend auf die Kritik aus Karlsruhe reagiert. Wenn das Urteil offene Türen einrennt, wieso hat man denn beim Klimaschutz nicht früher nachgebessert?

Zum einen hat es einen Lernprozess gegeben. Im Vorfeld des Klimapakets von 2019 hatte ich in unseren Dialogen mit Politik und Stakeholdern am MCC die Wahrnehmung, dass zum Beispiel die Funktionsweise des CO2-Preises und die Möglichkeiten, ihn sozialverträglich zu gestalten, noch nicht wirklich bekannt war. Damals hat man dann zwar den Einstieg in die CO2-Bepreisung beschlossen, aber man hat noch keine mutigen Schritte gemacht. Im vergangenen Jahr hat sich aber – auch international – eine neue Dynamik ergeben: Nachdem die EU im Januar Klimaneutralität für 2050 angekündigt hatte, zog im September zunächst China nach, allerdings für 2060 und nur für das wichtigste Treibhausgas CO2, und im April haben dann sich dann die USA zurückgemeldet und CO2-Neutralität für 2050 proklamiert. Und jetzt kommt auch noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mitten rein in die Frühphase des Bundestagswahlkampfes. All das wirkt jetzt auf die aktuellen Entwicklungen ein.

Den neuen Zielen müssen auch Taten folgen. Was sind Ihre Erwartungen an die neue Bundesregierung?

Für die nächste Regierung geht es vor allem um die Umsetzung. Vor diesem Hintergrund ist es günstig, dass bereits jetzt die Ziele festgezurrt werden. Und danach muss eigentlich alles angepackt werden. Denn es geht ja langfristig um Klimaneutralität. Es müssen also alle Sektoren auf null Emissionen gebracht werden. Und wenn irgendwo doch noch etwas emittiert wird, muss man mit negativen Emissionen ausgleichen, also Treibhausgas aus der Atmosphäre zurückholen. Für die nächste Regierung wird das eine riesige Baustelle sein. Ich denke aber, das Paket der EU-Kommission wird einen guten Aufschlag liefern. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Energie- und Klimapolitik darauf ausrichtet, daran anknüpft und sich stärker europäisiert.

Zurück auf das novellierte Klimaschutzgesetz: Was muss drinstehen, damit es auch effektiv genug ist?

Neben den neuen Zielen wäre es wichtig, einen Punkt zu ergänzen: Bisher gibt es noch keinen Mechanismus, der vorausschauend beobachtet, ob die Klimaziele erreicht werden. Es gibt mit dem Expertenrat für Klimafragen den jährlichen Überprüfungsmechanismus, der betrachtet, ob Deutschland die Klimaziele im jeweiligen Jahr erreicht hat. In 2020 hat der Verkehrssektor aber zum Beispiel sein Ziel nur wegen der Corona-Lockdowns eingehalten. Er hat also noch nicht die nötigen Änderungen vollzogen. Selbst wenn ein Sektor sein Ziel einhält, müsste man also überprüfen, ob er strukturell auf dem richtigen Weg ist. Das haben wir auch in unserem Bericht des Expertenrats vorgeschlagen. So ein Element im Klimaschutzgesetz anzulegen, das vorausschauend Umsetzungslücken identifiziert, wäre ein wichtiger Meilenstein.

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