Die eigene Wohnung unterzuvermieten, kann rechtlich heikel sein. Das zeigt ein aktueller Klagefall. Was Mieter bei der Untermiete dürfen – und was nicht
Die Kinder sind aus dem Haus. Das Gästezimmer steht seit Monaten leer. Und eigentlich wirkt die Wohnung längst zu groß. Vielleicht steht ein längerer Auslandsaufenthalt an, aber der Mietvertrag soll nicht gleich gekündigt werden. Besser: Ein Zimmer oder sogar die ganze Wohnung unterzuvermieten. Doch ganz so einfach ist das nicht. Die Untervermietung führt immer wieder zu Problemen, wie ein aktueller Prozess zeigt, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wird.