Vermieter müssen ihre Mieterträge versteuern. Vorab dürfen sie fast alle Kosten des vermieteten Objekts absetzen. Besonders eine Sonderabschreibung wirkt sich aus
Auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage fällt die Wahl oft auf eine eigene Immobilie. Dort nicht selbst einzuziehen, sondern zu vermieten, verspricht Gewinne durch regelmäßige Mieteinnahmen und bestenfalls auch bei einem späteren Wiederverkauf. Mit der neuen Rolle als Vermieterin oder Vermieter gehen aber auch neue, teils mühselige Aufgaben einher: Mieter finden, Schäden beheben, Abrechnungen erstellen und – die Steuererklärung machen, denn Mieterträge müssen Vermieter versteuern. Immerhin: Bei der Abrechnung mit dem Finanzamt können sie auch zahlreiche Ausgaben, die durch das Haus oder die Wohnung entstehen, steuermindernd absetzen. Vor allem die jährliche Immobilienabschreibung rechnet sich.