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Serie Absurde Steuern – Spatzensteuer

Die Spatzensteuer sollte helfen, die Vogelplage einzudämmen
Die Spatzensteuer sollte helfen, die Vogelplage einzudämmen
© Pixabay
Bei Steuern waren Staaten schon immer erfindungsreich. Wir stellen krasse Beispiele vor. Diesmal: die Spatzensteuer

Dieses Dekret erließ 1789 der württembergische Herzog Karl Eugen mit folgendem Rezept: Man fange ein Dutzend lebendiger Spatzen und lasse sich dafür Kreuzer aus der Staatskasse des Bürgermeisteramtes ausbezahlen; wenn der Fang nicht gelingt, so ist in diese Kasse eine Spatzensteuer von 12 Kreuzern zu entrichten.

Der Herzog wollte mit dieser Steuer die Spatzenplage bekämpfen, die sowohl auf den landesherrlichen Fruchtfeldern als auch auf den Zehntäckern, von denen die Untertanen jede zehnte Korngabe abliefern mussten, Schaden anrichteten. Es gelang nur wenigen Untertanen, das Spatzensoll vorschriftsmäßig zu erfüllen, da die Vögel lebend gefangen abzuliefern waren, also nicht mit Armbrust, Schleuder, Steinen oder Katzen zur Strecke gebracht werden durften.

So wurde das Spatzengeld zu einer laufenden und beachtlichen Einnahmequelle, die auf den Steuerbescheiden des Herzogtums noch für Jahrzehnte wiederkehrte. In manchen Gegenden gingen die Bürger dazu über, die Tiere zu züchten, um die Prämie einzunehmen.

Bislang in dieser Serie veröffentlicht:

Unsere Beispiele stammen aus dem Buch „Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten: Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren“, das bei Springer Gabler erschienen. Der Autor Reiner Sahm ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft

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