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Serie Absurde Steuern – Henkergeld

Bei Steuern waren Staaten schon immer erfindungsreich. Wie bei der Henkersteuer
Das Gemälde "Die Erschießung der Aufständischen" des spanischen Malers Goya
Das Gemälde "Die Erschießung der Aufständischen" des spanischen Malers Goya
© Getty Images

Das „sind die peinlichen Unkosten, die bey Gefangnen … dem Scharfrichter und sonst aufgewendet werden.“

Der Nürnberger „Züchtiger“, der Henker, erhielt von der Stadt um 1440 ein festes Gehalt von jährlich 56 Pfd. (Pfund) und eine reichlich bemessene Extravergütung nach folgenden Tarifen:

· für Hinrichtung mit Rad oder Brand zwei Pfd.,

· für Hinrichtung mit Strang oder Schwert ein Pfd.,

· für peinliches Verhör 15 Pfd.,

· für Abschneiden eines Finger sechs s.(Schilling),eines Ohres fünf s., Ausstechen eines Auges fünf s.,

· für Aufbrennen eines Stirn- oder Backenmales fünf s.

Die Kosten schwollen durch die brauchtümliche Ausstattung der Hinrichtung an. Dazu gehörten die Beteiligung der Geistlichen und Schüler, die nach der Exekution sangen, das Geläut der Armensünderglocke, die reichliche Verköstigung der verurteilten Person und die Zehrungen des Gerichts. Die Kosten wurden auf die zugehörigen Ortschaften umgelegt, aus dem der Verbrecher stammte.

Bislang in dieser Serie veröffentlicht:

- die Fräuleinsteuer

- die Tür- und Fenstersteuer

- die Bartsteuer

- das Hexengeld

Unsere Beispiele stammen aus dem Buch „Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten: Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren“, das bei Springer Gabler erschienen. Der Autor Reiner Sahm ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft

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