Wer im Alter noch arbeitet oder über andere Einkünfte verfügt, kann den Altersentlastungsbetrag nutzen. Damit Rentner ihn bekommen, müssen sie aber bestimmte Kriterien erfüllen
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Wer bekommt den Altersentlastungsbetrag?
Beim Altersentlastungsbetrag geht es darum, zusätzliche Einnahmen neben der gesetzlichen Rente steuerlich zu vergünstigen. Wer in diesem Jahr 64 Jahre alt geworden ist, kann den Entlastungsbetrag erstmals im Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Gewährt wird dieser Steuerfreibetrag beispielsweise auf Arbeitslohn, Einkünfte aus einer Riester-Rente oder einer Mietwohnung. Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, bekommt den Altersentlastungsbetrag nicht, denn für diesen Teil der Alterssicherung gibt es Rentenfreibeträge.
Weitere Voraussetzung: Den Entlastungsbetrag gibt es nur, wenn die Einkünfte alles in allem positiv sind. Verluste können steuerlich anderweitig geltend gemacht werden.