Ruheständler mit kleiner Rente und wenig Vermögen haben oft Anspruch auf Wohngeld. Wie hoch das genau ausfällt, hängt allerdings von vielen Faktoren ab
Ein toter Link mit doppelter Symbolkraft: Wer sich auf den Internetseiten der Bundesregierung nach den aktuellen Regeln zum Wohngeld informieren will, steuert ziemlich sicher auf eine Seite im Archiv der gescheiterten Ampelkoalition. Und wird von dort weiterverwiesen auf einen Wohngeldrechner, den es hinter diesem Link gar nicht mehr gibt. Die doppelte Symbolik erschließt sich auf den zweiten Blick. Denn selbst wenn der Link noch leben würde, gäbe es dort gar keine saubere Berechnung. Sondern bloß, wie die Verfasser der Infoseiten selbst zugestehen müssen, „eine erste Schätzung, ob Anspruch auf Wohngeld besteht“.