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Serie Absurde Steuern – Schaumweinsteuer

Bei Steuern waren Staaten schon immer erfindungsreich. Zum Beispiel die Schaumweinsteuer

Die Schaumweinsteuer wurde im Jahre 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte vom Reichstag beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß.“

Im Jahr 1933 wurde diese zur Ankurbelung der Konjunktur ausgesetzt, jedoch 1939 wieder eingeführt, um die U-Boot-Entwicklung zu fördern.

Obwohl die kaiserliche Kriegsflotte längst untergegangen ist und auch die Kriegsführung des Dritten Reiches nicht mehr unterstützt werden muss, wurde die Schaumweinsteuer nicht wieder abgeschafft und existiert bis heute.

Bislang in dieser Serie veröffentlicht:

- die Fräuleinsteuer

- die Tür- und Fenstersteuer

- die Bartsteuer

- das Hexengeld

- das Henkergeld

Unsere Beispiele stammen aus dem Buch „Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten: Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren“, das bei Springer Gabler erschienen. Der Autor Reiner Sahm ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft

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