Die Perückensteuer wurde 1698 in Berlin mit der Begründung, dass das Tragen dieser künstlichen Haartracht ein Privileg sei, als Luxusbesitzsteuer eingeführt. Von dieser Steuer sollte „sonst niemand als die Prediger, Schulbediente, Studiosi, Schüler, Kinder unter 12 Jahren, wie auch Unteroffiziere und gemeine Soldaten davon exempt und befreyet seien“.
Mit Edikt von 1701 wurde die Perückensteuer in Berlin an den Franzosen Laverdaugie auf dessen Anerbieten hin verpachtet; danach wurden alle Perücken auf der „Stempelkammer“ taxiert und mit einer Auflage von sechs Prozent belegt, ausländische Perücken mit 25 Prozent. Da der königliche Stempel, mit spanischem Lack markiert, inwändig angebracht war, sollten die vom Steuerpächter verordneten „Perückenriecher“ den Leuten auf der Straße und in den Häusern zur Kontrolle die Perücke vom Kopf abheben. Unruhen und sogar Schlägereien führten schon 1702 zur Aufhebung der Verpachtung.
Alle Einwohner von Berlin wurden nun in Klassen eingeteilt: königliche Minister bis Generalmajor gaben jährlich zwei Reichstaler und 12 Groschen; alle Räte bis Major jeder zwei Reichstaler; Advokaten, Kaufleute, Künstler und dgl. einen Taler und acht Groschen; Prediger, Schulbedienstete und Kinder unter 12 Jahren waren ausgenommen. Im Jahr 1704 wurde verordnet, „dass außer Berlin in allen preußischen Landen diejenigen, welche Perücken und Fontangen tragen, sie mögen seyn weß Standes sie wollen, jährlich 1 Taler zur Accise erlegen sollen“. König Friedrich Wilhelm I. hob 1717 die Perückensteuer nach einer allgemein verbesserten Einführung der Akzise in den Städten auf.
Bislang in dieser Serie veröffentlicht:
- die Spatzensteuer
- die Luftsäulensteuer
- die Schaumweinsteuer
- die Fräuleinsteuer
- die Tür- und Fenstersteuer
- die Bartsteuer
- das Hexengeld
- das Henkergeld
Unsere Beispiele stammen aus dem Buch „Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten: Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren“, das bei Springer Gabler erschienen. Der Autor Reiner Sahm ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft