Wiedervorlage Gesetze im Test: Arbeit von morgen 10.07.2021 Seit Mai 2020 soll das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ es Beschäftigten ermöglichen, die Kurzarbeit zur staatlich geförderten Weiterbildung zu nutzen. Die Bilanz nach etwas mehr als einem Jahr fällt verhalten aus