„Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h“ (§1, Abs. 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
Mangelnde Einsatzbereitschaft kann man Andreas Scheuer nicht vorwerfen. Mit gelbem Helm und Warnweste düste der Verkehrsminister auf dem E-Scooter zum Bundestag, um für die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zu werben. „Sein neues Dienstfahrzeug ist ein Elektro-Roller“, hieß es dazu aus dem Ministerium.
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen erlaubt. Die eKFV regelt, wer damit wo fahren darf – und welche baulichen Voraussetzungen die Geräte für die Zulassung erfüllen müssen. Laut Minister Scheuer soll das Gesetz „den Weg für die Mobilität der Zukunft“ ebnen und gleichzeitig die Sicherheit auf den Straßen garantieren. In Kombination mit dem Nahverkehr, so Scheuer, seien die Flitzer „eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“.
Klar ist: Die Zulassung der Geräte hat das Straßenbild verändert. Schätzungen zufolge sind heute Zehntausende Elektroroller in Deutschland unterwegs. Sie flitzen über den Radweg, parken in Rudeln an der Straßenecke und werden dort manchmal zu gefährlichen Hürden für Fußgänger. Konkrete Vorschriften für Parkzonen macht die Verordnung nämlich nicht. Das Ergebnis sind Hindernisparcours auf den Bürgersteigen, um die sich die Kommunen kümmern müssen. Zudem bleibt offen, wer für die Bergung von E-Scootern verantwortlich ist, die von Vandalen ramponiert werden. Angeblich liegen allein bei Köln Hunderte Geräte auf dem Grund des Rheins.
Im Straßenverkehr scheinen die Regeln allerdings weitgehend zu wirken. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren E-Scooter 2020 gerade einmal an 0,8 Prozent des gesamten Unfallgeschehens beteiligt. In Summe registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 2155 Scooter-Unfälle mit Personenschaden.
Die Legalisierung der E-Scooter hat weniger Schaden angerichtet, als Kritiker prophezeit haben. Für Scheuers Behauptung, dass sie zur Verkehrswende beitragen, gibt es allerdings keine Belege. Die Mobilitätsberatung Civity fand heraus, dass die Roller vor allem als Freizeitgeräte nach Feierabend und am Wochenende genutzt werden. Auch Minister Scheuer scheint seinen Dienstroller wieder eingemottet zu haben. Jedenfalls hat man ihn schon länger nicht mehr damit gesichtet.
Testurteil: Befriedigend
Kennen Sie schon Capital+ ? Unser werbefreies Premium-Angebot mit dem Besten aus Print und Online. Jetzt 30 Tage kostenlos testen!