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Versicherung All-Risk-Police: Schutz für (fast) alle Fälle

Ein Anwohner beseitigt seine Schäden im Keller, in dem er das Wasser mit einem Eimer aus dem Keller befördert
Wasserschaden im Keller: Eine All-Risk-Police deckt solche Schäden mit ab
© Roberto Pfeil / picture alliance/dpa
Eine Versicherung gegen unbenannte Gefahren – das schreiben sich All-Risk-Policen auf die Fahne. Doch einen wirklichen Vollkasko-Schutz bieten sie nicht. Worauf Interessenten achten sollten.

Einen Vollkasko-Schutz, der alle potenziellen Risiken des Lebens abdeckt, gibt es leider nicht. Doch es gibt ein Produkt, das dem sehr nahekommt: Die All-Risk-Police beziehungsweise Allgefahrendeckung. Als Versicherung mit einer sogenannten offenen Deckung sichert sie unbekannte wie auch unbenannte Risiken ab. Das sind Risiken, die nicht im Vorfeld klar definiert oder anderweitig abgesichert sind, weil sie möglicherweise zu abwegig erscheinen und zu selten auftreten. Beispiele hierfür sind Schäden durch Überschallknall, Tiefflieger, die Räumung alter Kriegsbomben sowie Schäden, die durch Grundwasser oder Schlammlawinen entstehen.

Damit unterscheidet sich die Allgefahrendeckung deutlich von klassischen Versicherungspolicen, die Risiken anhand eines vorab definierten Deckungskatalogs absichern. Deckungskataloge listen auf, welche konkreten Schadensfälle unter welchen Bedingungen abgedeckt sind, beispielsweise Brand- oder Wasserschäden. Einen nennenswerten Interpretationsspielraum gibt es bei ihnen nicht.

All-Risk-Policen bieten demgegenüber einen umfangreicheren Schutz mit zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten. „Im privaten Bereich ist diese erweiterte Absicherung zum Beispiel in der Wohngebäude-, der Kfz- und der Hausratversicherung üblich“, sagt Christian Gengler, Versicherungsexperte beim Spezialversicherer Hiscox. Bei vielen Versicherern ist die Allgefahrendeckung im Bereich der Wohngebäudeversicherung einfach die Premium-Variante mit dem bestmöglichen Schutz. Bei einigen Anbietern kann die Allgefahrendeckung aber als Zusatzbaustein gewählt werden. Oldtimer-Besitzer können so beispielsweise alle möglichen Transport-, Brems- oder Reifenschäden absichern. Im Gewerbe ergänzen sie häufig Inhalts-, Betriebsunterbrechungs-, Transport- und Elektronikabsicherungen. Neben Hiscox bieten unter anderen auch die Versicherer Helvetia, Axa, die Bayrische und Allianz entsprechende Policen an.

Abgesehen von ihrem umfangreichen Schutz bietet die All-Risk-Police weitere Vorteile gegenüber herkömmlichen Versicherungen: Zum einen sind sie äußerst übersichtlich und wenig komplex. Seitenlange Auflistungen inkludierter Risiken entfallen, Verbraucher müssen ihren Versicherungsschutz nicht ständig überprüfen und nachbessern. Andererseits wird das Prinzip der Beweislast umgekehrt: Da die Police (fast) alle Risiken abdeckt, obliegt es dem Versicherer nachzuweisen, dass ein Schadensfall nicht unter den Versicherungsschutz fällt.

Ausschlüsse als Achillesferse

Auch wenn das alles überaus vielversprechend klingen mag: Einen tatsächlichen Komplettschutz bieten All-Risk-Policen nicht. Denn auch sie müssen gewisse Risiken ausschließen, um für die Versicherer wirtschaftlich rentabel zu sein – und für Verbraucher überhaupt leistbar. Die Allgefahrendeckung ist ohnehin kostspieliger als viele herkömmliche Policen: Die jährlichen Beiträge für Premium-Hausrat-Varianten können sich auf mehr als 1000 Euro belaufen. Die Ausschlüsse müssen im Vertragswerk explizit genannt sein und beziehen sich oftmals auf außergewöhnlich kostspielige Schäden und Risiken durch Krieg und Kernenergie, aber auch Verschleiß, Vorsatz und manchmal sogar Klimaschäden.

Der zweite möglicherweise enttäuschende Punkt betrifft die vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Diese erlauben bei All-Risk-Policen einiges an Interpretationsspielraum und bergen daher gehöriges Konfliktpotenzial. Denn die Verpflichtungen der Versicherten gegenüber ihrer Versicherung sind mitunter sehr vage formuliert, weit gefasst und nur bedingt feststellbar. Das zeigen Klauseln wie: Der Versicherungsnehmer soll „alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten“. Cäsar Czeremuga, Gründungspartner und Rechtsanwalt bei der Boutique-Kanzlei Norden Rechtsanwälte, berichtet: „Fast alle Rechtsstreitigkeiten nach Schadenfällen drehen sich um das Thema Obliegenheiten.“

Ebenfalls wichtig für Verbraucher: Auch wenn All-Risk-Policen einen deutlich erweiterten Versicherungsschutz bieten können, ist es Anbietern erlaubt, einzelne Ursachen im Rahmen von Risikoausschlüssen aus dem Deckungsbereich zu exkludieren. Ein solches Beispiel sind etwa Schäden durch Überschwemmungen, da diese im Zuge steigender Naturkatastrophen deutlich zunehmen. Dafür haben aber auch Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einzelne Risiken aus ihrer All-Risk-Police auszuschließen und dadurch ihre Beitragshöhe zu senken.

Die All-Risk-Versicherung ist ein beratungsintensives Produkt, bei dem Verbraucher genau kalkulieren müssen, ob sie sich im Einzelfall wirklich für sie rechnet. Daher sollten sich Interessenten für ein ausführliche Analyse stets an professionelle und unabhängige Versicherungsberater wenden.

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