Die unternehmerische Sorgfaltspflicht beim Schutz von Menschenrechten und der Umwelt soll für deutsche Firmen bald auch im Ausland gelten – zumindest wenn es nach Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geht. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag kündigten beide Minister an, das sogenannte Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. In Deutschland wären etwa 7300 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten von dem geplanten Lieferkettengesetz betroffen.
Unternehmen sollen demnach nachprüfen, unter welchen Bedingungen ausländische Geschäftspartner ihre Produkte produzieren – und bei Verstößen gegen die Menschenrechte haftbar sein. Neben dem Schutz der ausländischen Arbeitnehmer hätten so auch deutsche Firmen mehr Rechtssicherheit für die Produktion im Ausland. Ein künftiges Gesetz müsse dennoch verhältnismäßig sein, kleine- und mittlere Firmen seien daher von der Regelung ausgeschlossen, so die Minister. Auch mit den betroffenen Unternehmen suche man das Gespräch. „Die Wirtschaft ist eingeladen, sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen“, sagte Müller.
Bis August sollen im Kabinett Eckpunkte für das Lieferkettengesetz beschlossen werden. Beide Minister berufen sich auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort erklärt sich die Bundesregierung bereit „national gesetzlich tätig“ zu werden, sollten die freiwilligen Schritte deutscher Unternehmen nicht weitreichend genug sein .
NAP-Umfrage: 22 Prozent der Firmen erfüllen Kriterien
Das sei nicht der Fall. In dieser Auffassung sehen sich Heil und Müller durch die Auswertung der Unternehmensbefragung zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bestätigt. In zwei Runden waren 2250 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten danach befragt worden, inwieweit sie auch bei ausländischen Zulieferern und Produzenten Mindeststandards zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten sicherstellen.
Von den gültigen Antwortbögen der zweiten Befragung erfüllten nur 22 Prozent die abgefragten Kriterien, in der ersten Runde waren es sogar nur 18 Prozent. Die Ergebnisse machen deutlich, dass „wir nicht mehr allein auf Freiwilligkeit setzen können“, bilanzierte Heil.
Wirtschaftsverbände kritisierten die Umfrage. So müsse ein Unternehmen alle 37 abgefragten Kriterien erfüllen, um als „Erfüller“ zu gelten, das verzerre die Ergebnisse. Ferner habe es keine Möglichkeit gegeben, sich bei negativen Antworten zu erklären, hieß es in einem gemeinsamen Statement der Wirtschaftsverbände BDA, BDI, DIHK und HDE.
Die Initiative Lieferkettengesetz, die nach eigenen Angaben mehr als hundert zivilgesellschaftliche Organisationen wie Greenpeace und Misereor umfasst, kritisierte dagegen in einer eigenen Studie, dass Wirtschaftsverbände, unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Kanzleramt, die Anforderungen und Methodik bei der Unternehmensbefragung „verwässert“ hätten .
Ablehnung aus der Wirtschaft
Der Vorstoß von Heil und Müller erhält von verschiedenen Seiten Zustimmung. Neben der Initiative Lieferkettengesetz unterstützen auch 60 Unternehmen, darunter bekannte Unternehmen wie Tchibo, Nestlé oder Ritter Sport das Vorhaben. Eine entsprechende Petition hat bereits 200.000 Unterschriften.
Das Bundeswirtschaftsministerium zeigte sich dagegen zurückhaltend, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nahm an der Pressekonferenz seiner Kabinettskollegen nicht teil. Stattdessen teilte das Ministerium schon vorab mit, politische „Schnellschüsse“ seien zu vermeiden . Deutsche Firmen fühlten sich auch bei ihren Aktivitäten im Ausland der Achtung von Menschenrechten verpflichtet, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Sollte es noch Optimierungsbedarf geben, werde es mit der Wirtschaft und innerhalb der Regierung Gespräche geben.
Wirtschaftsverbände begründen ihren Widerstand gegen die Pläne auch mit der Corona-Pandemie. Der internationale Handel sei angesichts der Krise und der damit verbundenen Maßnahmen bereits erschwert. „Unternehmen benötigen jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die Corona-Auswirkungen“.
Außerdem sollten nationale Alleingänge vermieden werden, um deutsche Unternehmen bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner nicht unter Druck zu setzen. „Selbstverständlich haften Unternehmen für eigenes rechtswidriges Verhalten im Ausland, nicht aber für das Verhalten unabhängiger Dritter“, heißt es weiter.

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