14-Stunden-Schichten, Dumpinglöhne, menschenunwürdige Behausungen: Dass die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie übel sind, war lange bekannt – hatte aber wenig Folgen. Eine von der Bundesregierung 2015 angeregte Selbstverpflichtung brachte, wen wundert’s, keine Wende. Erst der Ausbruch der Coronapandemie und die Massenansteckung von über 2000 osteuropäischen Leiharbeitern beim Fleischfabrikanten Clemens Tönnies setzte die Regierung unter Zugzwang.
Seit dem 1. Januar 2021 verbietet ein neues Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in der Fleischindustrie. Die Branche darf keine Subunternehmer mehr für das Schlachten und Zerlegen beauftragen und seit vergangenem April auch keine Leiharbeiter mehr. Eingeführt wurden außerdem Standards für Gemeinschaftsunterkünfte, eine elektronische Arbeitszeiterfassung und zusätzliche Arbeitsschutzkontrollen. Bisher werden nur knapp über zwei Prozent aller Betriebe in Deutschland jährlich kontrolliert, 2026 sollen es fünf Prozent sein.
Anderthalb Jahre später sind Fortschritte spürbar: Die Fleischbetriebe haben mehrere Tausend ausländische Beschäftigte aus Osteuropa fest angestellt, allein die drei großen Betriebe Tönnies, Vion und Westfleisch rund 12.000. In vielen Fällen gebe es höhere Löhne, bessere Arbeitszeiten und höheren Arbeitsschutz – „echte Fortschritte“ konstatiert der DGB in einer Evaluierung.
Allerdings bleiben Schwachstellen: In zahlreichen Bundesländern werden Betriebe weiterhin sehr selten kontrolliert. Es fehlt an Personal, eine Reihe von Ländern stellt nur wenige neue Kontrolleure ein, und das Bundesarbeitsministerium will den Fortschritt der Maßnahmen erst in vier Jahren zum ersten Mal überprüfen.
Zugleich klagen ein Wursthersteller und mehrere Zeitarbeitsfirmen gegen das Verbot, Fremdpersonal in Unternehmen einzusetzen. Das verletze ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung der Klagen aus formalen Gründen ab, sodass der Streit vor den Gerichten weitergeht. Gut möglich, dass das Verbot noch gekippt wird, da andere Branchen weiter Leiharbeiter beschäftigen dürfen. Denn warum soll in der Landwirtschaft Leiharbeit weniger ausbeuterisch sein als in der Fleischindustrie? Fazit: ein gut gemeintes, aber ein durchwachsen gemachtes Gesetz.
Testurteil: Ausreichend