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Versicherung So versichern Sie Wärmepumpe und Solaranlage

Handwerker installieren Solarpanele auf einem Hausdach
Photovoltaikanlage auf einem Hausdach: Wer kommt für Reparaturen auf?
© IMAGO / Westend61
Wer sein Haus energetisch umrüstet, sollte sich auch über eine geeignete Versicherung Gedanken machen. Althergebrachte und neue Versicherungsprodukte schützen Eigentümer vor hohen Reparaturkosten

Um seine Klimaziele zu erreichen, muss Deutschland den Energieverbrauch im Gebäudesektor drastisch verringern. Nach Angaben des Umweltbundesamtes entfallen derzeit rund 35 Prozent des Energieverbrauchs auf Immobilien. Deren Emissionen müssen um mehr als 40 Prozent sinken, um das Ziel Klimaneutralität bis 2045 zu schaffen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nimmt die Bundesregierung deshalb auch Immobilienbesitzer in die Pflicht: Das GEG legt fest, welche Standards neue sowie Bestandsimmobilien erfüllen müssen. Auch wenn Details der Umsetzung noch offen sind, ist eines sicher: Energieeffizienten Technologien für Strom und Heizung gehört die Zukunft. Wer auf Photovoltaik-Aufdachanlagen für die Stromerzeugung oder auf Wärmepumpen für die Heizung setzt, gewinnt an Planungssicherheit, schont den eigenen Geldbeutel und tut etwas Gutes für das Klima.

Zunächst einmal ist der Einbau einer neuen Heizanlage oder einer PV-Anlage jedoch mit einer nicht unerheblichen Investition verbunden: Immobilienbesitzer müssen Anschaffungs- und Materialkosten sowie Installations-, Erschließungs- und auch Wartungskosten berücksichtigen. Die Größe der zu verbauenden Anlagen hängt wiederum von der Größe der Immobilien und der notwendigen Heiz- oder Stromerzeugungskapazität ab.

Die gute Nachricht: Mit dem Umrüsten auf energieeffiziente Technologien steigt unter Umständen der Wert der Immobilie. Eine entsprechende Versicherungspolice sollte diese Wertsteigerung abbilden. Denn ob Brand, Sturm, Hagel oder Leitungsbrüche – Schäden an den installierten, eingebauten und in Betrieb genommenen Anlagen können schnell teuer und Reparaturen unumgänglich werden.

Ist die Wärmepumpe mitversichert?

Die Geräte selbst, ob nun Wärmepumpe oder PV-Anlage, können Eigentümer in der Regel über ihre Wohngebäudeversicherung absichern. Voraussetzung für die Mitversicherung der Wärmepumpe ist, dass sie der Beheizung des versicherten Wohngebäudes dient. Haben Eigentümer eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung sowie eine Wärmepumpe als Heizung, lohnt sich ein Blick in die Police: Ist die Wärmepumpe im bestehenden Vertrag versichert? Umgekehrt sollten Hausbesitzer mit Wärmepumpe bei neuen Versicherungsverträgen darauf achten, dass der Versicherungsschutz die Wärmepumpe umfasst.

Ähnliches gilt für PV-Anlagen an oder auf Gebäuden: Durch eine Erweiterung des Vertrags können die Anlagen in den meisten Fällen in einer bestehenden Wohngebäudeversicherung berücksichtigt werden. Auch hier sollten sich Eigentümer rechtzeitig informieren und mit dem Versicherer wichtige Fragen klären, beispielsweise nach den Kosten für eine Mitversicherung oder bestimmten Auflagen für den Erhalt des vollen Versicherungsschutzes. So betrachten manche Gebäudeversicherer die Installation von PV-Anlagen und Wärmepumpen als anzeigenpflichtigen Vorgang oder knüpfen den Fortbestand der Versicherung an weitere Installationen, wie etwa einen passgenauen Blitzschutz. Wenn alles mit der Versicherung besprochen und die Anlagen über die Policen abgesichert sind, decken diese in der Regel Schäden durch Brände, Unwetter und Leitungswasser ab.

Allgefahrenversicherung kann sinnvoll sein

Im Fall von PV-Anlagen kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Die verursacht zwar zusätzliche Kosten, deckt aber in der Regel eine höhere Bandbreite von Schäden ab, insbesondere eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Um die Frage zu beantworten, ob diese im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, lohnt es sich, aufmerksam den Leistungskatalog der Gebäudeversicherung mit jenem der PV-Haftpflichtversicherung zu vergleichen und die höheren Kosten und den Versicherungsmehrwert gegeneinander abzuwägen. Besonderes Augenmerk sollte darauf liegen, was genau die Versicherung ersetzt: Erstattet sie bei einem Totalschaden die Anschaffung einer neuen Anlage oder zahlt der Versicherer nur einen Betrag in Höhe des aktuellen Marktwertes der womöglich in die Jahre gekommenen Anlage? Und: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers?

Im Falle von Wärmepumpen und insbesondere bei Erdwärmepumpen ist eine Haftpflichtversicherung ratsam, die mögliche Schäden an Dritten abdeckt. Tritt beispielsweise das Kühlmittel einer Wärmepumpe aus, haftet der Eigentümer für entstandene Umweltschäden wie die Verunreinigung des Grundwassers. In diesem Fall greift weder eine Wohngebäude- noch eine private Haftpflichtversicherung. Einzig eine Gewässerhaftpflichtversicherung kommt für diese Art von Schäden auf. Diese Versicherung ist beispielsweise auch bei Ölheizungen mit einem unterirdischen Öltank üblich. Immerhin ein erprobtes Versicherungsprodukt also, dass nun auch für grüne Technologien nützlich ist.

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