Wut ist selten ein guter Ratgeber, das gilt auch dann, wenn für das eigene Bankkonto Negativzinsen fällig werden. Wenn die Mitteilung über ein „Verwahrentgelt“ kommt, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren. Fünf Tipps für den persönlichen Umgang mit Negativzinsen
Das Landgericht Leipzig hat im juristischen Streit um Negativzinsen eine neue Runde eingeläutet. Indem es ein sogenanntes Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland für rechtens erklärte (Aktenzeichen 05 O 640/20), hat es denjenigen etwas Wind aus den Segeln genommen, die vor Gericht Zinsen einklagen wollen. Wahrscheinlich geht der Streit in die nächste oder gar die übernächste Runde, zumal das Amtsgericht Tübingen schon im Jahr 2018 Negativzinsen auf Girokonten für Bestandskunden für unzulässig erklärt hat, wenn schon eine Kontoführungsgebühr erhoben wird (Aktenzeichen 7 K 2237/20).