Der Bundesgerichtshof hat die Negativzinsen der Banken für unzulässig erklärt. Kunden sollten sie dringend zurückfordern, auch wenn es wohl sehr schwer wird, sie tatsächlich erstattet zu bekommen
Es klingt einigermaßen absurd: Da haben die Verbraucherzentralen ein höchstrichterliches Urteil am Bundesgerichtshof gegen die Banken erstritten. Demnach waren die Straf- und Negativzinsen unzulässig, die Banken zuletzt erhoben haben, wenn zu viel Geld auf den Konten von Kunden lag. Sie hätten also gar nicht erhoben werden dürfen. Nur helfen wird das wohl mehreren Millionen Kunden nicht, die diese Zinsen gezahlt haben. Sie können nun zwar theoretisch die Strafzinsen zurückverlangen, und sollten das zumindest probieren. Doch die Chancen darauf, dass die Banken sie auch erstatten, sind sehr gering.