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Wiedervorlage Gesetze im Test: Fake-Bewertungen im Netz

Bewertung auf Amazon
Bewertung auf Amazon: Leider sind solche Kundenrezensionen betrugsanfällig
© IMAGO / Arnulf Hettrich
Mit manipulierten Onlinebesprechungen von Produkten oder Dienstleistungen haben schon viele Verbraucher Erfahrungen gemacht. Eine Initiative gegen Fake-Bewertungen im Internet sollte dem entgegenwirken. Was hat das Gesetz gebracht?

„Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich (...), so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben“ (§ 5b Abs. 3 Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht)

Wer kennt das nicht. Die Bewertungen des Hotels in Riva waren grandios, ferdinand77 schwärmte vom Frühstücksbuffet, Familie Welker lobte den tollen Pool. Mit 9 von 10 Punkten konnte die Unterkunft am Gardasee punkten. Vor Ort allerdings entpuppte sich der Pool als winzig, und niemand hatte die Lage an der lauten Autostraße erwähnt.

Dass digitale Bewertungen oft gefakt oder weit übertrieben sind, diese Erfahrungen haben die meisten Verbraucher bereits gemacht, ob bei der Produktsuche auf Amazon oder der Suche nach einem Facharzt. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber nach manchen Schätzungen sind 30 Prozent oder sogar mehr der Onlinebesprechungen manipuliert. Längst haben sich ganze Agenturen darauf spezialisiert, Fake-Bewertungen zu schreiben. Verbreitet auch: Anbieter belohnen Spitzennoten mit Gutscheinen oder Rabatten. KI-Helfer wie ChatGPT dürften die Fake-Flut sogar noch weiter anschwellen lassen.

Denn das Fälschen zahlt sich aus. 99 Prozent der Kunden lesen Bewertungen, bevor sie etwas online kaufen. Für mehr als die Hälfte ist die Kundenbewertung laut Verbraucherzentrale die wichtigste Informationsquelle.

Enttäuschende Bilanz

Den Missbrauch eindämmen soll seit Ende Mai 2022 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Darin werden Händler und Portale verpflichtet, offenzulegen, ob sie die Echtheit von Kundenurteilen im Internet kontrollieren und welche Kriterien sie dabei anwenden.

Eine erste Bilanz nach einem Jahr fällt enttäuschend aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 30 Anbieter (App-Stores, Online-Marktplätze, Webshops, Bewertungsportale) von März bis Mai untersucht und bei 27 bemängelt, dass wenig bis nichts passiert ist. Nur drei „Gewissenhafte“ gingen der Echtheit von Rezensionen auf den Grund – mithilfe einer Missbrauchsmeldefunktion, Mitarbeiterkontrollen sowie Algorithmen.

Was fehlt, sind abschreckende Sanktionen. Zwar können Konkurrenten oder Verbraucherschützer die Anbieter abmahnen, wenn Angaben fehlen, ob die Bewertung überprüft wurde. Doch Abmahnkosten in vierstelliger Höhe oder in seltenen Fällen Gerichtsurteile, die manipulierte Werbung verbieten, sind zu wenig. Wirksamer machen es die USA: Die US-Verbraucherbehörde FTC droht bei Missbrauch mit horrenden Strafen. Für jede manipulierte Kritik sollen künftig bis zu 50.000 Dollar fällig werden – und zwar jedes Mal, wenn ein Konsument sie sieht.

Testurteil ausreichend

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