Interview Insolvenz der MV Werften: „Genting bleibt formal ein Player“

Gelände der MV Werften in Stralsund
Gelände der MV Werften in Stralsund
© arguseye / IMAGO
Nach den MV Werften hat auch Eigentümer Genting Insolvenz angemeldet. Wie es bei dem Insolvenzverfahren der MV Werften weitergeht und welchen Einfluss der Hongkonger Konzern dabei noch hat, erklärt Fachanwalt Ludwig Weber im Interview

Nach den MV Werften hat jetzt zuletzt auch der Eigentümer Genting Insolvenz angemeldet. Was heißt das für den Fall der MV Werften und der Lloyd Werft?

LUDWIG WEBER: Gentings Rolle muss man von der formalen und wirtschaftlichen Seite betrachten: Formal bleibt Genting Hongkong Gesellschafter der MV Werften und der Lloyd Werft, auch wenn er auf den Bermudas Insolvenz angemeldet hat. Der wesentliche Unterschied ist jetzt nur, dass auch dort voraussichtlich ein geregeltes Insolvenzverfahren eingeleitet werden wird. Das heißt: Die deutschen Insolvenzverwalter der MV Werften und der Lloyd Werft werden sich nicht mehr nur mit der Geschäftsführung von Genting Honkong allein zu beschäftigen haben, sondern vielmehr auch mit den auf den Bermudas bestellten Organen nach dem dortigen Insolvenzrecht. Aber Genting als solches bleibt formal ein Player.

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht am Bremer Standort der Kanzlei Schultze & Braun. Weber ist Experte für Unternehmensfinanzierung und -sanierungen und kennt die Werftbranche. Er war bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen tätig, Foto: Schultze-Braun
Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht am Bremer Standort der Kanzlei Schultze & Braun. Weber ist Experte für Unternehmensfinanzierung und -sanierungen, kennt die Werftbranche und war bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen tätig, Foto: Schultze-Braun

Und die wirtschaftliche Seite?

Wirtschaftlich ändert sich durch den Insolvenzantrag von Genting die Situation dramatisch. In Deutschland gibt es nicht nur die Lloyd Werft und die MV Werften als zwei Unternehmen. Vielmehr bestehen die MV Werften aus vielen Gesellschaften, die wirtschaftlich miteinander verflochten sind – für ein gutes Dutzend davon wurden bereits Insolvenzanträge gestellt. So wird das bei Genting im Konzern auch sein, wo es weltweit unzählige Vertragsbeziehungen und gruppeninterne Finanzierungen gibt. Das heißt: Die Anzahl der weiteren Unternehmen von Genting, die noch in Insolvenz geraten, ist derzeit nicht abschätzbar.

Warum ist das für die MV Werften von Bedeutung?

Weil voraussichtlich nicht die Genting-Holding selbst, sondern deren Kreuzfahrtsparte, zu der auch die Marken Dream Cruises und Crystal Cruises gehören, als Käufer für die „Global Dream“ auftreten sollte. Von der Insolvenz dieser Kreuzfahrt-Gesellschaften ist mir aktuell noch nichts bekannt, außer dass die Crystal Cruises nach Mitteilungen in der Presse ihren Betrieb faktisch bis Ende April eingestellt hat. Wie es dort wirtschaftlich weitergeht, darüber haben wir im Moment keine Informationen. Aber die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme der Global Dream durch ein Unternehmen aus dem Genting-Konzern ist durch dessen Insolvenz sicher nicht gestiegen.

Stichwort „Global Dream“. Welche Rolle spielt sie in dem Insolvenzverfahren?

Momentan ist weiterhin viel Geld nötig, um das Schiff fertigzustellen. In der Debatte um die Rettung der MV Werften war bereits von bis zu weiteren 600 Mio. Euro für die Fertigstellung die Rede. Durch den Insolvenzantrag entfällt für die kommenden drei Monate zwar ein Kostenblock in Form von Löhnen und Gehältern für die Mitarbeitenden der Werft. Das Geld wird aber auch benötigt, um zumindest Zulieferer und Subunternehmer bezahlen zu können. Es bleibt daher spannend, ob die eingesparten Mittel tatsächlich reichen werden, um das Schiff fertig zu bauen.

Ist denn damit zu rechnen, dass das gelingt?

Ich gehe nicht davon aus, da ja auch die Verhandlungen mit der Bundesregierung weiterlaufen. Ich erwarte deshalb, dass hier neben Investorengeldern auch Fördermittel erforderlich sind, um das Schiff fertigzustellen. Dann steht der Insolvenzverwalter aber vor einer weiteren Hürde. Denn für das fertige Schiff braucht es einen Käufer. Ob Genting weiterhin dieser Käufer sein kann, ist wie gesagt fraglich. Welcher andere Anbieter angesichts der unsicheren Corona-Situation die Investitionsbereitschaft für eines der größten Schiffe der Welt hätte, bleibt abzuwarten.

Wie geht es denn im Insolvenzverfahren der MV Werften weiter?

Aktuell ist man noch in der Sondierungsphase im vorläufigen Insolvenzverfahren und schaut schon jetzt, was dann in Betracht kommt. Dass das Verfahren eröffnet werden wird, davon gehe ich aus. Dann gibt es drei Optionen: Die wirtschaftlich und für die Mitarbeiter negativste davon wäre die Liquidation, also die Abwicklung des Unternehmens und die Verwertung aller Bestandteile. Dazu zählt dann auch die unfertige „Global Dream“.

Was sind die Alternativen?

Die anderen beiden Optionen sind Formen der Sanierung. Eine davon wäre, das Unternehmen im Rahmen und mit den Mitteln eines sogenannten Insolvenzplans zu sanieren. Dazu muss man sich mit den Gläubigern an einen Tisch setzen und über die Höhe des finanziellen „Haircuts“ verhandeln – also auf wie viel Geld die Gläubiger zu verzichten bereit sind. So entsteht quasi ein weiterer Topf zur Finanzierung, um das Unternehmen möglicherweise zu sanieren. Zudem würde Genting so grundsätzlich Eigentümer der MV Werften und der Lloyd Werft bleiben.

Wie wahrscheinlich ist denn ein solches Szenario?

Die Hürden für diese Option sind in diesem Fall sehr hoch. Auch scheint ein Gesellschafterbeitrag zu diesem Verfahren durch den insolventen Genting-Konzern eher unwahrscheinlich. Zum anderen werden von den MV Werften große finanzielle Mittel benötigt. Und dass das Unternehmen auf diese Weise – also quasi auf Kosten der deutschen Gläubiger – saniert wird, um dann an den ebenfalls insolventen Gesellschafter aus dem Genting-Konzern zurückzugehen, der die Werften dann im Rahmen seines Insolvenzverfahrens auf den Bermudas verwerten kann, halte ich als Weg für unwahrscheinlich.

Was ist denn dann das wahrscheinlichste Szenario?

Das wäre die übertragene Sanierung, die schon bei vielen anderen Werft-Insolvenzen zum Einsatz gekommen ist. Dabei verhandelt der Insolvenzverwalter mit Investoren über die Übernahme der Vermögenswerte der Werften – aber nicht der Gesellschaften. Vermögenswerte heißt: Alles, was der Gesellschaft gehört – jedes Werkzeug und letztendlich auch die Global Dream – gehen an einen oder mehrere Investoren. Der oder die Investoren führen dann operativ einen Betrieb weiter, die insolventen Gesellschaften und deren Verbindlichkeiten übernehmen sie aber nicht. Dieser sogenannte Asset-Deal hat den Vorteil, dass die positiven Assets der Gesellschaft auf ein neues Unternehmen übergehen, das aber nicht mit den Altlasten beziehungsweise Schulden belastet ist. Auch für die Gläubiger kann sich das lohnen. Denn der Erlös ist bei einem Verkauf meist deutlich höher als bei einer Liquidation, weil ein operativ funktionierendes Unternehmen verkauft wird, das höher zu bewerten ist, als funktionsunabhängige Einzelteile, die häufig unter Schrottwertaspekten beurteilt werden. Das dürfte auch hier angestrebt werden.

Wie viel Einfluss hat denn der Genting-Konzern noch darauf, was weiter mit den MV Werften passiert?

In der aktuellen Sondierungsphase findet bei den MV Werften und der Lloyd Werft immer eine Abstimmung zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter, der Geschäftsleitung und mittelbar dem Gesellschafter statt. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet dann der Insolvenzverwalter, der nur noch den Gläubigern verpflichtet ist. Natürlich tritt Genting in den deutschen Insolvenzverfahren auch als Gläubiger auf, bekommt aus der Insolvenzmasse aber erst dann etwas, wenn alle anderen Gläubiger zu 100 Prozent ihr Geld bekommen haben. Davon ist nicht auszugehen. Theoretisch könnte der Insolvenzverwalter von Genting Hongkong versuchen, die Gesellschaftsanteile an den MV Werften und der Lloyd Werft zu verkaufen. Da die Werften aber ebenfalls insolvent sind und angesichts eines wahrscheinlichen Verkaufs der einzelnen Vermögenswerte am Ende nur als leere Gesellschaftshülle bestehen bleiben dürften, wird es schwierig sein, einen Interessenten zu finden. Von daher dürften die Anteile an den MV Werften für Genting wirtschaftlich wertlos sein und damit auch für den Insolvenzverwalter auf den Bermudas.

Was gilt denn für die Belegschaft bei einem solchen Szenario?

Für den Fall der übertragenden Sanierung Fall gilt grundsätzlich Paragraph 613a BGB, der vereinfacht lautet: Wenn sie die den Betrieb der Werft kaufen, übernehmen sie auch dessen Mitarbeiter. Denn Vermögenswerte und Mitarbeitende sind quasi die Einheit, die funktioniert – also etwa der Kran plus der Krankführer. Das dient dem Schutz der Arbeitnehmer, damit ein Erwerber des Werftbetriebes sich nicht von sämtlichen arbeitsrechtlichen Pflichten freikaufen kann. Grundsätzlich bleibt die Belegschaft also an Bord, allerdings gibt es arbeitsrechtliche Möglichkeiten, wie man in solchen Fällen die Beschäftigtenquote verringern kann.

Und die wären?

Man kann unter Einbeziehung einer Transfergesellschaft einen Personalabbau durchführen. Diese Transfergesellschaft ist durch das Insolvenzverfahren und gegebenenfalls durch die Bundesagentur für Arbeit und den Investor finanziert. Dort sollen die Mitarbeiter umgeschult und dem Arbeitsmarkt für andere Bereiche zugeführt werden.

Welche Erfolgschancen hätte ein solcher Schritt denn im Fall der MV Werften?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eher wenig Industrie. Daher würde sich die Frage stellen, für welchen Bereich beispielsweise 1000 der 2000 Mitarbeiter der Werften überhaupt umgeschult werden sollen. Für die Standorte der Werften ist auch eine Umstellung auf die Windkraft-Industrie im Gespräch , da im klassischen Schiffsbau wohl Folgeaufträge nach der Global Dream fehlen. Das könnte tatsächlich eine Option sein, dafür ist aber eine entsprechende Umstellung der Produktionsanlagen nötig. Bis Mitarbeiter einer Werft und ein Werft-Betrieb tatsächlich Windparks bauen, braucht es mit Sicherheit erhebliche Landes- beziehungsweise Bundesmittel, um die Übergangsphase finanzieren zu können.

Aber von den drei Verfahrensoptionen, wäre das die beste Variante aus Sicht der Belegschaft?

Ja, mit großer Wahrscheinlichkeit ist die übertragende Sanierung aber auch die beste Variante für die anderen Gläubiger, weil in einem solchen Fall regelmäßig der beste Kaufpreis erzielt wird. Gleichzeitig bleiben im Fall der MV Werften aktuell noch viele andere Fragen offen. Etwa gibt es jetzt noch weitere Landesbürgschaften? Gibt es noch Fördermittel? Was ist mit den weiteren bis zu 600 Mio. Euro, die noch fehlen und dem zurückgehaltenen Kredit über 78 Mio. Euro? Worauf einigen sich Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck? Wie sieht die Landesregierung um Manuela Schwesig den Fall? Abgesehen von dem juristischen Standpunkt haben die Insolvenzen also auch eine große politische Dimension.

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