VG-Wort Pixel

Interview „Es ist nicht notwendig, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen“

Heribert Hirte ist Universitätsprofessor und Rechtsexperte. Er sitzt für die CDU im Bundestag.
Heribert Hirte ist Universitätsprofessor und Rechtsexperte. Er sitzt für die CDU im Bundestag.
© Tobias Koch
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist ausgelaufen. Kommt jetzt die große Pleitewelle? Der CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte glaubt das nicht. Im Interview erklärt er, warum die Regelung nicht verlängert werden sollte

Capital: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht läuft für alle Unternehmen aus. Kommen da jetzt Probleme auf die Unternehmen zu?

HERIBERT HIRTE: Ich habe die Diskussion über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht seit März vergangenen Jahres intensiv verfolgt und auf parlamentarischer Seite mitgestaltet. Sie war ja eine er ersten Maßnahmen überhaupt, die der Bundestag beschlossen hatte, um der wirtschaftlichen Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise etwas entgegenzusetzen. Wir haben immer wieder betont, dass wir als Gesetzgeber die Interessen der Gläubiger nicht hintanstellen können. Und dass wir sehen müssen, dass wir möglichst schnell in die Normalität des Gläubigerschutzes zurückkommen. Deshalb haben wir den „Insolvenzschutz“ Schritt für Schritt zurückgedreht. Bis zu der Situation, die am 30. April ausgelaufen ist. Zum Schluss waren ja nur noch die Unternehmen geschützt, die auf Zuschusszahlungen warten. Die mussten keinen Insolvenzantrag stellen, weil es politisch versprochen war, dass von anderer Seite Liquidität hergestellt wird.

Wenn das jetzt ausläuft, bringt das nicht auch Unternehmen in Bedrängnis, die in den kommenden Monaten noch gesunden könnten, wir hoffen ja alle auf den Sommer?

Wir stehen vor einer dramatischen Situation. Und wir sollten darüber nachdenken, dass wir Unternehmen schützen, die durch die Krise in Bedrängnis geraten sind und nur deshalb aus dem Markt ausscheiden müssten, weil sie jetzt kurzfristig – eben wegen der Krise – nicht liquide oder verschuldet sind. Genau hierfür haben wir vor wenigen Monaten die Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten für Unternehmen verbessert .

Sollte es da also eine weitere Regelung geben?

Das ist eine richtige Überlegung, wenn die Unternehmen anschließend mit vorhersehbarer Wahrscheinlichkeit wieder am Markt teilnehmen können. Die umgekehrte Frage ist aber, ob die erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht die richtige Antwort ist. Ich will daran erinnern, dass die letzte Verlängerung dieser Regelung ausdrücklich keine allgemeine Verlängerung der Aussetzung war. Sie bezog sich nur auf Fälle, in denen Unternehmen einen Anspruch auf eine Variante der Corona-Hilfen hatten und die staatlichen Hilfeleistungen noch nicht ausgezahlt waren. Sie galt also nur für Unternehmen, die besonders dramatisch betroffen waren, nicht mehr für alle.

Welche Unternehmen sind das jetzt noch?

Die Gastronomie, der Tourismus und der Einzelhandel. Gerade in diesen Fällen wurden staatliche Hilfen gewährt, die als Aktivposten in die Bilanz der Unternehmen rein gerechnet werden können. Und mein Eindruck ist, dass die Zahlungen auch relativ zeitnah erfolgen können, wenn sie es nicht bereits sind.

Was bedeutet das konkret?

Das bedeutet, dass sich die Situation, wie wir sie etwa im Dezember und Anfang des Jahres hatten, nicht wiederholt. Jedenfalls nicht in derselben Weise. Das ist jedenfalls meine augenblickliche Einschätzung. Und das bedeutet, dass die Aussetzung erst mal nicht mehr in Betracht kommt. Die staatlichen Zahlungen kompensieren ja die Verbindlichkeiten, daher ist es nicht notwendig, die Insolvenzantragspflicht weiter auszusetzen.

Und wenn es sie doch gibt – plädieren Sie für eine Prüfung im Einzelfall?

In der Tat. Denn es hängt doch von den Branchen ab. In den Branchen, über die wir hier sprechen, ist die Situation dramatisch. Aber hier lohnt der differenzierte Blick, weil es innerhalb der Branchen Unterschiede gibt, zum Teil laufen die Geschäfte gut. Ich beobachte das in der Gastronomie. Manche Gastwirte in guter Lage und einem guten To-go- oder Lieferkonzept sagen, dass sie gar keine Aufträge mehr annehmen können. Viele mussten aber ihre Mitarbeiter entlassen, was aber dann nicht mehr das Unternehmen trifft, über das wir hier reden. Es gibt Licht und Schatten gleichermaßen. Wir hoffen natürlich darauf, dass der Sommer schön wird, oder dass wenigstens die Außengastronomie, wie im vergangenen Jahr, für viel Umsatz sorgt. Damit haben viele ihre Verluste oder zumindest große Teile davon kompensiert. Wenn das nicht geht, müssten wir im Einzelfall entscheiden. Aber es ist keineswegs so, dass wir mit einer generalisierenden Lösung die richtige Antwort geben würden.

Die Aussetzung der Insolvenzantragsplicht wurde immer wieder kritisiert, da viele fürchten, dass wir nach Auslaufen der Regelung vor einer Insolvenzwelle stehen könnten. Sehen Sie das?

Eine Verlängerung allein führt nicht zu einer Insolvenz und wenn würde es ja nur zu einer Verschiebung einer möglichen Welle kommen. Die Prognose einer drohenden Insolvenzwelle hat es immer wieder gegeben, aber sie hat sich bisher nicht bewahrheitet. Wir haben einmal die Zahlen der insolventen und der kurz vor Insolvenz stehenden Unternehmen vor der Krise und jetzt verglichen – der Unterschied ist natürlich da. Aber er ist nicht so groß, wie oft behauptet wird. Wie gesagt, eine Verlängerung wäre nicht die richtige Antwort, aber sie würde auch nicht dazu führen, dass wir hier eine ganz große Bugwelle an Insolvenzen vor uns herschieben. Ich sage das auch durchaus aus großer Überzeugung. Wir haben sehr stark betroffene Wirtschaftszweige. Aber wir haben eben auch andere Wirtschaftszweige, denen es im Augenblick sehr gut geht. Und das war ja genau die Abwägung, die wir gemacht haben als wir den, wie man manchmal negativ formuliert liest, Dämmerlockdown gemacht haben. Das war natürlich, damit die Wirtschaft weiterlaufen kann. Und das kann sie und das tut sie vielerorts.

statistic_id70709_insolvenzen-in-deutschland-bis-januar-2021
© Statista

So wie sie das jetzt darstellen, ist das zwar ein großes Thema, aber es ist vielleicht auch nicht so groß, wie wir es oft diskutieren?

In der Tat. Ich möchte hier von einem Gespräch zwischen Abgeordneten und dem Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann berichten. Der sagte, dass sich die Sparquote deutlich erhöht hat, die Zahl hat mich sehr beeindruckt. Und die Bundesbank stellt sich natürlich die Frage, wo das Geld hingeht, wenn der Lockdown endet. Er hat darauf zwei Antworten gegeben: Wir haben die Situation von Bedrohungen und Existenzängsten. Aber wie sehen eben auch, dass Ausgaben zurückgestellt werden. Und man kann hoffen, dass die zu einem späteren Zeitpunkt dann in erheblich größerem Maße zurückkommen. Das müssen wir jedenfalls bei all den Überlegungen auch berücksichtigen.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel