Hanno Bergerbegann seine Karriere als Steuerprüfer in der hessischen Finanzverwaltung und kontrollierte Frankfurter Großbanken. 1996 wechselte der promovierte Jurist zur heutigen Kanzlei Clifford Chance, 2004 stieg er bei der US-Kanzlei Dewey Ballantine ein. Sechs Jahre später gründete er seine eigene Kanzlei, die aufgelöst wurde. Am 28. November 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei und sein Privathaus – und Berger setzte sich in die Schweiz ab. Jahrelang schien das Land ein sicherer Zufluchtsort für den Juristen, der sich so der juristischen Aufarbeitung in Deutschland entzog. Doch Ende Februar lieferten die Eidgenossen Berger nach Deutschland aus. Und vor dem Landgericht Bonn beginnt nun der Prozess gegen „Mister Cum-Ex“.
CAPITAL: Herr Berger, Sie gelten als Mastermind des größten Steuerbetrugs in der deutschen Geschichte. Man lastet quasi Ihnen persönlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe an. Viele Menschen wollen Sie deshalb am liebsten im Gefängnis sehen. Was sagen Sie diesen Leuten?
HANNO BERGER: Ich sage ihnen, dass sie mich vorverurteilen und ich nichts Unrechtes getan habe. Ihre Empörung beruht auf der unwahren Erzählung, dass der Fiskus für ein und dieselbe Aktie doppelt oder mehrfach Kapitalertragsteuern erstattet hat. Dies ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn es von den Medien andauernd wiederholt wird.
Alles entzündet sich an dem Vorwurf, mit Ihren Aktiendeals hätten sich Banken und Superreiche vom Staat Steuern erstatten lassen, die sie nie bezahlt haben.
Das ist ganz großer Unsinn, von vorn bis hinten. Selbstverständlich haben die betroffenen Dax-Unternehmen die Kapitalertragsteuer vorschriftsgemäß einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Die entscheidende Frage ist, wem nun die Steuererstattung zusteht. Dafür gab es ganz klare Regeln. Von diesen Regeln will der Fiskus aber rückwirkend nichts mehr wissen.
Bevor wir in die Details einsteigen: Wann sind Sie das erste Mal auf Cum-Ex gestoßen?
Das muss im Jahr 2005 gewesen sein. Unsere Sozietät Dewey Ballantine, bei der ich damals gearbeitet habe, wurde von einer australischen Bank um eine zweite Einschätzung zu Cum-Ex-Geschäften gebeten.
Was haben Sie damals gedacht?
Als ich das zum ersten Mal hörte, war ich sehr skeptisch. Ich habe gedacht: Das kann eigentlich nicht sein. Wir haben dann erst mal unsere Ohren aufgestellt, uns im Markt umgehört und festgestellt, dass andere solche Geschäfte schon länger machten und propagierten.
Weil Banken die Geschäfte machten, ließen Sie Ihre Skepsis fallen?
Nein, den Ausschlag gab ein Urteil des obersten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH) in München, aus dem Jahr 1999. Darin hatte der BFH klargestellt, dass bei Aktiengeschäften der Käufer schon mit der Kauforder wirtschaftlicher Eigentümer des Wertpapiers wird – auch wenn die Aktie nach den Börsenregeln erst zwei Tage später in sein Depot gebucht wird.
Warum war das wichtig?
Dieses Urteil bedeutete, dass ein Aktienkäufer mit Abgabe der Kauforder ein Anrecht auf die Dividende und auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer hat, wenn das Aktienunternehmen diese ausschüttet.
Das Bundesfinanzministerium hat aber damals schon interveniert.
Exakt, es hat per Nichtanwendungserlass erklärt, das Urteil dürfe nicht allgemein angewendet werden. Trotzdem hat der BFH 2003 noch mal so entschieden, 2007 noch einmal. Immer wieder gab es Nichtanwendungserlasse, die Regierung negierte eine ständige Rechtsprechung des obersten deutschen Steuergerichts. Das ist doch irre. Erst 2011 änderte man das Gesetz so, dass die Geschäfte nicht mehr möglich waren. Aber heute soll an allem der Berger schuld sein.
Das ist jetzt Ihre Version: Der Berger als Sündenbock der Politik.
Das ist wie bei den sizilianischen Bauern. Wenn die ihre Saat ausgesät hatten und die gierigen Krähen abschrecken wollten, hängten sie eine tote Krähe in den Baum. Diese tote Krähe bin heute ich.
Um das Geschäftsmodell zu verstehen, muss man in den Maschinenraum des Aktienhandels hinabsteigen. Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals rund um den Tag, an dem ein Aktienunternehmen eine Dividende ausschüttet. Das Wörtchen „Cum“ steht dabei für „mit“, das Wörtchen „ex“ für „ohne“ und bezieht sich jeweils auf die Dividende. Solche Geschäfte – Aktien cum Dividende gekauft, aber ex Dividende erhalten – sollen den größten Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte verursacht haben. Wie die Deals abliefen und wer sich dabei die Kapitalertragsteuer erstatten ließ
Mit den Geschäften konnten sich Investoren Steuern erstatten lassen, die sie nicht bezahlt haben.
Stopp, das stimmt nicht. Die Aktiengesellschaft hat die Kapitalertragsteuer gezahlt. Der Käufer seinerseits hat vor dem Dividendenstichtag einen Preis für die Aktie bezahlt, der auch die komplette Dividende enthielt. Und weil er den Bruttopreis, also inklusive der Steuer, bezahlt hat, hat er auch Anspruch auf die Steuererstattung. Theoretisch gab es, das gebe ich zu, die Gefahr, dass auch ein anderer sich die Steuer erstatten lässt – aber ich kenne keinen einzigen Nachweis, dass dies auch tatsächlich passiert ist. Im Übrigen wäre dies trotzdem keine Erstattung für ein und dieselbe Aktie, weil es individualisierte und identifizierbare einzelne Aktien heutzutage gar nicht mehr gibt, solange sie nicht als Schmuckaktien gerahmt an der Wand hängen.
Sie behaupten, die Mehrfacherstattungen habe es nie gegeben. Experten schätzen dagegen, allein Deutschland habe durch die Geschäfte bis zu 12 Mrd. Euro an Steuern verloren.
Die Zahlen sind alle nicht bewiesen. Es wäre doch leicht für das Finanzministerium, für die Dax-Unternehmen erheben zu lassen, wie viel Dividenden diese ausgeschüttet, wie viel Steuern sie darauf abgeführt und wie viel Steuern anschließend davon wieder erstattet wurden. Aber das hat man nicht gemacht. Es ist ja auch viel leichter, vom großen Steuerraubzug zu fantasieren und „gierige“ Banker und Anwälte wie mich an den Pranger zu stellen.
Wollen Sie sagen, es gab gar keinen Steuerschaden?
Es kommt darauf, wie Sie Schaden definieren. Wenn Sie sich selbst ins Knie schießen, können Sie auch nicht sagen, ein anderer hätte Ihnen einen Schaden zugefügt. Wenn der Gesetzgeber ein bestimmtes Gesetz macht, hat er selbst schuld.
Wieso hätte man die Geschäfte machen sollen wenn nicht für den Gewinn auf Kosten des Fiskus?
Dem typischen Verkäufer geht es zuerst einmal gar nicht um einen Gewinn, sondern darum, einen Verlust durch das Halten der Aktien über den Hauptversammlungstermin zu vermeiden. Der droht ausländischen Aktionären, wenn sie die Kapitalertragsteuer nicht anrechnen oder sich erstatten lassen können. Das ist das klassische Dividendenstripping. Unter diesen sogenannten Bestandsaktionären konnten sich aber – für Käufer unerkennbar – Leerverkäufer verstecken.
Und die Leerverkäufer machten dann den größten Gewinn?
Der Leerverkäufer hatte natürlich den Hauptgewinn in dem System. Er verkaufte vor dem Dividendenstichtag zu einem Preis, der die gesamte Bruttodividende einschließlich der Kapitalertragsteuer enthielt. Nach dem Ausschüttungstag besorgte er sich die Aktien ohne Dividende billiger und lieferte sie mit einer Kompensation in Höhe der Nettodividende an den Käufer. Der Leerverkäufer machte so einen Gewinn in Höhe der Kapitalertragsteuer.
Aber was hat der Käufer davon? Er kauft teuer und wäre danach so reich wie vorher – vorausgesetzt er erhält die Steuererstattung.
Damit der Käufer einen Gewinn macht, muss er die Aktie über den Futuremarkt teurer weiterverkaufen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Eine Aktie hat einen Kurswert von 1100 Euro, 100 sei die Bruttodividende. Man sollte annehmen, dass die Aktie ohne Dividende 1000 Euro wert ist. Der Ex-Preis ist aber höher, zum Beispiel 1003 oder 1004 Euro. In der Realität spielen sich diese Preisdifferenzen aber eher an der zweiten oder dritten Nachkommastelle ab.
Der höhere Preis wurde vorher abgesprochen, Käufer und Leerverkäufer teilen sich die Beute?
Nein, dafür braucht man keine Absprachen. Diese Arbitrage funktioniert so seit Jahrzehnten. Wenn der Leerverkäufer von seinem Vorteil nichts abgeben würde, würde ihm ja niemand Aktien abkaufen wollen. Also bietet er zeitgleich über den Futuremarkt einen höheren Rückkaufpreis. Dass dieser Futurepreis keineswegs künstlich, sondern ein echter Marktpreis ist, kann man übrigens auch erkennen, wenn man die Kassapreise vor und nach dem Dividendenstichtag vergleicht. Der Preis ex Dividende war auch nach 2012 – als das System bereits umgestellt worden war – regelmäßig höher als bei rein rechnerischer Ableitung aus dem Preis cum Dividende eigentlich zu erwarten.
Für 1, 2 Euro macht das doch niemand.
Als einfacher Anleger lohnt sich das nicht. Für sehr reiche Privatpersonen, für Banken und große Fonds dagegen schon. Wenn Sie zum Beispiel 100 Mio. mitbringen, gibt Ihnen die Bank noch mal einige Milliarden dazu. Früher haben die Banken Ihnen problemlos den 80-fachen Leverage gestellt. So hatte man einen richtigen Hebel.
Den Berliner Immobilieninvestor Rafael Roth beriet Berger zu Cum-Ex-Geschäften. Es ging um mindestens 70.000 Wertpapierleihen, 600.000 Aktiendeals, zwei Millionen Future-Transaktionen, finanziert von der HypoVereinsbank. Die Steuererstattung belief sich auf 113 Mio. Euro. Im Oktober 2009 machte das Finanzamt Wiesbaden eine Betriebsprüfung bei Roth, anderthalb Jahre später verlangten die Beamten die 113 Mio. Euro zurück, zuzüglich 10 Mio. Euro Zinsen. Roth, in Berlin ein geachteter Kunstmäzen, stand öffentlich als Steuerhinterzieher da. Er verklagte die HVB und den Fiskus. Die HVB wiederum klagte gegen Roth, zudem gegen seine Berater und das Brokerhaus ICAP. Im September 2013 starb Roth. Der Sohn einigte sich 2014 mit der HVB außergerichtlich und zahlte rund 30 Mio. Euro Steuern zurück. Den überwiegenden Anteil schulterte die Bank, die von Berger einen Verzicht auf künftige Klagen verlangte.
Bekannt wurde der Fall Roth. Wie lief das ab? Hatten Sie schon Kontakt zu Herrn Roth, oder sind Sie mit Cum-Ex an ihn rangetreten?
Die Geschäfte waren ja in aller Munde, bei Bankern, Beratern, Investoren, Family Offices. Ich kannte Herrn Roth schon länger. Wenn Sie in der Gestaltungspraxis arbeiten, sprechen Sie mit solchen Leuten, erklären ihnen Ihre Ideen. So war das auch hier. Herr Roth hatte Kontakt zu Banken. Als Ultrareicher sind Sie ja ein Gejagter, alle Banken sind hinter Ihnen her.
Sie waren also der Architekt der Cum-Ex-Deals und zugleich eine Art Türöffner bei möglichen Kunden?
Wir haben beraten, aber nicht selbst vertrieben. Für den Vertrieb gab es die Banken, zum Beispiel Sarasin hier in der Schweiz, und eine weitere Vertriebsgesellschaft. Über Sarasin kamen Kunden wie Erwin Müller, der Drogeriemarktunternehmer, oder Carsten Maschmeyer.
Sie sprechen von den Sheridan-Fonds in Luxemburg, in die viele Prominente Geld gesteckt haben. Die haben Sie 2011 aufgelegt.
Ich habe keine Fonds „aufgelegt“, sondern lediglich eine einzige Fondsgesellschaft – die Sheridan Solutions SICAV-FIS – beraten, bei der es zwei Anteilscheinkategorien gab, A und B. A ging an Einzelinvestoren, die über Sarasin kamen, B hielten Investoren, die eine andere Vertriebsgesellschaft eingeworben hatte. Sheridan reichte die eingeworbenen Mittel über Swap-Kontrakte als tief nachrangiges Fremdkapital an US-Pensionsfonds weiter, die es dann weiterhebelten und Aktien kauften und verkauften.
Das alles haben Sie sich überlegt?
Natürlich, ich weiß genau, wie das war: Skiurlaub 2011 in Obergurgl, und ich saß völlig geknickt da. Das Bundeskabinett hatte kurz zuvor beschlossen, deutsche Fonds müssten für die Steuererstattung nicht mehr nur wirtschaftlicher, sondern auch zivilrechtlicher Eigentümer sein – also die Aktie zum Dividendenstichtag im Depot haben. Cum-Ex schien damit tot, denn bei dem Hebel, der erforderlich war, hätte sich das für den Käufer nicht mehr gelohnt.
Also suchten Sie einen neuen Weg?
Ja, ich wollte das nicht akzeptieren, es war eine Qual. Ich saß tagelang auf der Hütte, wollte gar nicht mehr Skifahren und habe herumgetüftelt. Irgendwann kam ich auf die US-Pensionsfonds. Fonds im Ausland mussten Käufer sein, weil diese von der geplanten Gesetzesänderung nicht erfasst waren. Und US-amerikanische Fonds waren insoweit besonders gut geeignet, weil sie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Quellensteuer befreit sind. Damit die Pensionsfonds auch steuerfrei blieben, durften sie allerdings ihre Geschäfte nicht über Kredite finanzieren, sondern über entsprechend ausgestaltete Derivate. Es mussten also US-Pensionsfonds gefunden werden, die hieran interessiert waren.
Sie sind schon ein bisschen stolz auf diese Konstruktion.
Das war schon eine komplizierte Sache, da war US-Recht, Kapitalmarktrecht, internationales Steuerrecht drin. Das machen Sie nicht mal eben so.
Aber die Rechnung haben Sie ohne die Steuerfahnder gemacht. Einer der Pensionstrusts klagt vor dem Finanzgericht Köln, weil der Staat die Steuer nicht erstattet.
Genau. Aber ich bin zuversichtlich, dass der Pensionstrust letztendlich gewinnen wird, weil er Recht und Gesetz auf seiner Seite hat.
Um wie viel Geld geht es insgesamt bei Sheridan?
Bei Sheridan Solutions SICAF-FIS geht es insgesamt um mehr als 200 Mio. Euro Steuererstattung. Mit anderen Sheridan-Fonds habe ich nichts zu tun, kann mir aber gut vorstellen, dass diese auch klagen werden. Insoweit kann ich die Erfolgsaussichten nicht einschätzen – „den“ Cum-Ex-Trade gibt es nämlich nicht: Ob der Käufer der Aktien zur Erstattung der Kapitalertragsteuer berechtigt ist, hängt stets von den Details der Geschäfte ab.
Welche Renditen waren denn bei Sheridan Solutions drin?
Die Investoren sollten innerhalb von zwei bis drei Monaten zwischen 13 und 14 Prozent verdienen – steuerfrei. Bei dem Geschäft konnten alle Beteiligten gut verdienen.
Viele Ihrer einstigen Kunden setzen sich heute von Ihnen ab.
Es sind eigentlich wenige, die sich „absetzen“, und zum Teil verstehe ich das sogar: Sie sitzen einfach dem falschen medialen Narrativ von der mehrfachen Anrechnung beziehungsweise Erstattung nur einmal einbehaltener Kapitalertragsteuer auf. Aber was ich denen übel nehme, ist, dass sie jetzt so tun, als hätten sie nicht gewusst, worauf sie sich einlassen. Ich habe die Prospekte hier, in jedem wird das Geschäft genau beschrieben – mit dem Hinweis, dass man das Geld auch komplett verlieren kann, wenn der deutsche Staat die Steuererstattung verweigert.
Herr Berger, Sie waren einer der Top-Steuerbeamten Hessens, haben die Großbanken in Frankfurt geprüft, warum haben Sie 1996 die Seiten gewechselt?
Wir haben gekämpft für den Fiskus, aber ich saß da mit meinem Prüfer allein. Auf der anderen Seite saß eine ganze Phalanx: Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Vorstände.
Da haben Sie sich gedacht: Ich will auch mal so viel verdienen wie die auf der anderen Seite des Tisches?
Jeder braucht ein paar Streicheleinheiten, wenn er sich engagiert. Entweder er bekommt mehr Geld, oder es fährt Ihnen jemand übers Haupthaar und sagt: Das hast du gut gemacht. Im Staatsdienst spielt so etwas aber überhaupt keine Rolle.
Wie legal ist Steueroptimierung?
Zunächst einmal gilt: Steuerrecht ist Eingriffsrecht. So wie das Polizeirecht auch. Das bedeutet, der Staat greift mit der Erhebung von Steuern in die persönliche Freiheit des Menschen ein – und muss diese Eingriffe durch ein klares Gesetz rechtfertigen. Umgekehrt darf sich der Steuerzahler jedes legalen Mittels bedienen, steuerliche Vorteile zu nutzen. Unternehmen, die ihren Aktionären verpflichtet sind, müssen in meinen Augen sogar ihre Steuern optimieren. Alles andere wäre Untreue gegenüber den Eigentümern.
In den Ohren vieler Menschen klingt das wie Hohn, zumal wenn man an die Abermilliarden denkt, mit denen Banken in der Finanzkrise gerettet wurden.
Die Finanzkrise war wirklich ein Bruch. Bis dahin war es in der Juristerei und der Rechtsphilosophie unstreitig, dass der liberale Rechtsstaat kein tugendhaftes Verhalten des Bürgers verlangt. Wer die Gesetze beachtet, erfüllt seine Pflichten gegenüber dem Staat. Was dagegen moralisch ist und was nicht, unterliegt subjektiven Wertungen und hat mit dem Recht nichts zu tun.
Viele Politiker vergleichen Cum-Ex mit hinterhältigem Raub.
Das ist doch völlig verquer. Zunächst mal ist die Kapitalertragsteuer eine vorausbezahlte Einkommensteuer. Diese Vorauszahlung ist nicht definitiv, das ist das Geld des Bürgers. Sie wird erst definitiv, wenn feststeht, dass diejenigen, für die der Emittent der Aktien sie vorausbezahlt hat, steuerpflichtig sind. Ob das der Fall ist, bestimmt das Gesetz. Der Staat darf nur auf der Basis eines Gesetzes in die Rechte des Bürgers eingreifen. Und wenn dieses Gesetz nicht vorhanden oder lückenhaft ist, dann bleibt es eben das Geld des Bürgers, und es ist eben kein Diebstahl, kein Raub, kein Betrug, wenn der Bürger sich dieses Geld zurückholt. Das ist die Freiheit vor dem unvollkommenen Gesetz.
Aber diese Freiheit nutzt nur sehr wenigen. Die Superreichen heuern Herrn Berger an, die anderen sind die Dummen.
Es ist immer so, dass der Reiche sich Dinge kaufen kann, die sich der Ärmere nicht leisten kann. Aber was ist die Alternative? Das wäre Gleichmacherei. Dann sind wahrscheinlich alle bald gleich arm. Ich bezweifele, dass das sinnvoll ist.
Der frühere Finanzminister Wolfgang Schäuble hat die Cum-Ex-Geschäfte als illegitim bezeichnet.
Es gibt nur legal oder illegal. Alles, was nicht illegal ist, ist legal. Dazwischen gibt es nichts. Der Begriff „illegitim“ wird ausschließlich dazu gebraucht, diese Unterscheidung zu verwässern und legales Verhalten als doch irgendwie rechtlich problematisch zu diskreditieren. Wenn man auf diese Weise Moral und Recht vermischt, ist man auf dem direkten Weg in den Unrechtsstaat.
Na ja, man kann auch genau umgekehrt argumentieren: Deals wie Ihre haben das Vertrauen in den Staat untergraben.
Mag sein, aber das ist nicht mein Fehler oder der Fehler meiner Mandanten. Wir haben die Gesetze nicht gemacht, sondern der Gesetzgeber in Berlin. Alle, die sich heute empören, sollen sich bitte an die Abgeordneten in Berlin und das Finanzministerium wenden.
Wen meinen Sie konkret?
Peer Steinbrück war damals Finanzminister. Im Untersuchungsausschuss hat er behauptet, nichts von den Cum-Ex-Geschäften gewusst zu haben. Ich habe hier eine Ministervorlage aus dem Mai 2009. Daraus geht klar hervor, dass ihn seine Beamten über die Praxis dieser Geschäfte informiert haben.
Gegen Banken, Händler und gegen Berger selbst laufen derzeit in Deutschland mehrere Ermittlungsverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt will vor dem Landgericht Wiesbaden Berger und fünf Händler der HVB wegen schwerer Steuerhinterziehung anklagen. Die Bundesregierung steht heute auf dem Standpunkt, Cum-Ex-Geschäfte seien immer illegal und die Rechtslage eindeutig gewesen. Allerdings gibt es bisher kein höchstrichterliches Urteil.
Die Vorsitzende Richterin am VIII. Senat des Bundesfinanzhofs, Monika Jachmann-Michel, stellte hingegen erst vor zwei Jahren fest: Erlaube das Steuergesetz unter bestimmten Umständen eine mehrfache Erstattung eines nur einmal erhobenen Steuerbetrags wie etwa „beim moralisch höchst fragwürdigen Cum-Ex-Geschäft“, sei das noch keine illegale Steuergestaltung. „Vielmehr war es Sache des Steuergesetzgebers, auf derartige gesetzliche Fehler – anders als bei den Cum-Ex-Geschäften geschehen – sofort zu reagieren.“
Das Finanzgericht Hessen, die Bundesregierung und mehrere Staatsanwaltschaften sagen inzwischen, Ihre Cum-Ex-Geschäfte waren alle illegal und nichts anderes als Steuerhinterziehung.
Ja, weil sie entweder die Funktionsweise der Geschäfte und des Aktienhandels nicht verstanden haben oder weil sie sie nicht verstehen wollen. Vielleicht auch beides. Meines Erachtens ist die Rechtslage eindeutig: Das wirtschaftliche -Eigentum geht mit dem Kauf der Aktie auf den Käufer über.
Aber wie bitte kann bei einem Leerverkauf das Eigentum übergehen, der Leerverkäufer besitzt doch selbst gar keine Aktien.
Das ist doch völlig egal. Vertragspartner des Käufers ist eine Handelsplattform, zum Beispiel Eurex. Und Eurex liefert in jedem Fall. Ob diese von einem Inhaber- oder einem Leerverkäufer beliefert wird, können Sie nicht wissen und hat Sie auch überhaupt nicht zu interessieren. Systembedingt ist eben auch ein Leerverkäufer in der Lage, die zentrale Gegenpartei dazu anzuweisen, dem Käufer Aktien zu verschaffen. Dem Käufer können die Gewinnansprüche – auf die es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allein ankommt – regelmäßig nicht mehr entzogen werden. Er ist daher der wirtschaftliche Eigentümer, und dem wirtschaftlichen Eigentümer stehen nach dem Einkommensteuergesetz die Dividende und der Erstattungsanspruch zu. Das ist alles ganz klar im Gesetz so geregelt.
Die Bundesregierung sagt, das sei „denklogisch“ unmöglich.
Ich weiß, aber das ist Unfug. Ich zitiere mal die Begründung zum Jahressteuergesetz 2007: „Die steuerrechtliche Lage im Fall von Leerverkäufen, bei denen der Leerverkäufer die Aktien, die er veräußert, selbst erst am Markt beschaffen muss, stellt sich nach geltendem Recht wie folgt dar“ – nach geltendem Recht! Und dann kommt der ganze Rattenschwanz, über den wir gesprochen haben. Alles glasklar.
Moment, es war doch umgekehrt: Allein mit der Gesetzesänderung 2007 hat die Bundesregierung klargemacht, dass sie die Praxis abstellen wollte.
Entscheidend ist nicht, was die Bundesregierung möglicherweise wollte, sondern was davon im Gesetz zum Ausdruck gekommen ist. Wenn der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hätte, als er im Gesetzestext zum Ausdruck brachte, hätte er es entsprechend regeln müssen.
Aber als Anwalt sind Sie doch nicht verpflichtet, jede Gesetzeslücke gnadenlos auszunutzen.
Meine Aufgabe ist es nicht, darüber zu brüten, was der Gesetzgeber mit einem Gesetz wohl gern geregelt hätte – aber nicht hat. Ich bin nicht der Reparaturbetrieb des Gesetzgebers. Als Anwalt vertrete ich die Interessen meines Mandanten. Wenn der Mandant mich fragt, ob etwas legal sei und zu einem bestimmten Erfolg führe, darf ich ihn nicht aus Gründen der Wahrung einer angeblichen Steuermoral anlügen.
Die Formulierungen in der Gesetzesänderung 2007 stammten zu einem großen Teil ausgerechnet von den Banken …
Ja, die Banken haben gesagt: Lieber Gesetzgeber, über das Ausland kannst du es nicht regeln, aber im Inland kannst du es verhindern – und der Gesetzgeber hat es genauso gemacht. Dann ist für Sie als Bank doch klar, was Sie Ihren Kunden raten. Das war die Blaupause.
Dennoch untergräbt gerade so ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ja, das verstehe ich auch. Ich wäre ja völlig uneinsichtig, wenn ich die Empörung nicht verstehen würde – als Staatsbürger kann ich mich darüber sogar auch empören. Aber es gibt insoweit keinen Steuerskandal, sondern ein politisches Versagen – und das ist der Skandal. Das Steuerrecht ist so angewendet worden, wie es vom Gesetzgeber beschlossen wurde. Dass die Politik das heute rückwirkend kriminalisiert, ist der zweite Skandal, ein Justizskandal. Man kann doch nicht rückwirkend Gesetze hinbiegen, wie man es gern hätte.
Haben Sie eine Erklärung, wieso die unterschiedlichen Bundesregierungen zehn Jahre gebraucht haben, um Ihren Geschäften einen Riegel vorzuschieben?
Der Gesetzgeber hätte gleich die Lösung umsetzen sollen, die er 2012 gewählt hat: Nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Depotbank des Käufers führt die Steuer ab und stellt die Steuerbescheinigung aus. Diese Lösung hätte das Finanzministerium jederzeit umsetzen können, mit einem Federstrich. Aber ich kann mir gut vorstellen, wie die Banken damals gesagt haben: So eine Änderung kostet viel Geld. Gerade in der Finanzkrise war das, denke ich, eine verdeckte Subvention für die Banken.
In Deutschland werden mehrere Gerichtsprozesse vorbereitet, Sie sind einer der Hauptbeschuldigten. Es geht um schwere Steuerhinterziehung, Ihnen droht eine Gefängnisstrafe.
Warten wir doch einfach einmal ab, was die Gerichte dazu sagen. Ich bin da recht zuversichtlich, weil die objektive Rechtslage eindeutig ist und ein Anwalt sicher nicht „schlauer“ sein muss als der Deutsche Bundestag und der Fiskus.
Wenn die Sache für Sie so einfach und klar ist, warum haben Sie dann so lange geschwiegen? Eine Ladung vor den Untersuchungsausschuss des Bundestags haben Sie verstreichen lassen.
Nein, die Ladung kam hier drei Tage nach dem angesetzten Termin an. Ich wäre auch bereit gewesen, vor dem Ausschuss auszusagen, obwohl mein damaliger Verteidiger mir davon abgeraten hat. Ich sollte kein unnötiges Risiko eingehen, meinte er. Hinzu kommt, dass er den Eindruck hatte, dass das Urteil über mich schon längst gesprochen sei: Berger ist schuld, der Staat kann nicht versagt haben.
Sie haben gesagt, Sie hätten sich nichts vorzuwerfen. Würden Sie solche Geschäfte noch einmal empfehlen und entwickeln?
Mit dem Wissen von heute sicher nein. Jetzt weiß ich, dass ich mich auch auf eine klare Gesetzeslage in Deutschland nicht verlassen kann.