„Das Parken ist unzulässig (…), soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist.“ §12, Abs. 3, StVO
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gibt gerne den Radlerfreund. Stolz präsentierte er die StVO-Novelle, die am 1. April 2020 in Kraft trat, um Radfahrer besser zu schützen: höhere Strafen für das Parken auf Radwegen, strengere Abstandsregeln für Autofahrer beim Überholen und für Lkw beim Rechtsabbiegen. Dazu härtere Sanktionen fürs Rasen: Wer im Ort 21 oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt, soll für einen Monat den Führerschein abgeben.
Bereits im Juli 2020 aber wurde ein Formfehler im Gesetz entdeckt. In der Folge wandten die meisten Bundesländer die neuen Bußgelder nicht mehr an, es galten wieder die alten Regeln. Tausende Fahrverbote mussten aufgehoben werden, auch die Strafen für Radwegparker wurden ausgesetzt.
Statt nun einfach den Formfehler zu beheben, kündigte Scheuer überraschend an, die Strafen für Raser wieder absenken zu wollen. Das aber lehnten die Landesregierungen mit grüner Beteiligung ab. Seither wird ergebnislos gestritten. Vor den Bundestagswahlen wird der Konflikt wohl nicht mehr beigelegt.
All das ist nicht nur ärgerlich, sondern lebensgefährlich: Überhöhte Geschwindigkeit, urteilt der Verkehrssicherheitsrat, sei eine Hauptursache für Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten. Niemand fahre einfach so 21 oder 26 km/h zu schnell – mit solchen Tempoverstößen gefährde man Menschenleben.
Testurteil: Mangelhaft