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Exklusiv Post klagt gegen Fintech – und schießt Eigentor

Im Streit um digitale Identverfahren wehrt sich das Fintech IDnow erfolgreich gegen die Post.
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Die Post betrachtet den Markt der Ident-Verfahren als wäre er ihr Eigentum. Wettbewerber werden hart angegangen

Die Deutsche Post AG hat bei ihrem harten Verdrängungskurs auf dem Markt der digitalen Identifizierungslösungen eine Schlappe vor dem Landgericht Köln einstecken müssen. Der Bonner Dax-Konzern hatte versucht, das Münchner Fintech IDnow mit einer einstweiligen Verfügung dazu zu drängen, das Bewerben ihres neuen Produktes „eSign“ in wesentlichen Punkten zu unterlassen. Die Post warf dem Fintech vor, einige ihrer Aussagen seien „irreführend und damit wettbewerbswidrig“.

IDnow zeigte sich unbeeindruckt von der Drohkulisse der Post und ließ es auf ein Verfahren ankommen. Ende August wurde der Fall mit dem Aktenzeichen 84 O 92/16 in öffentlicher Sitzung vor dem Landgericht Köln verhandelt. Die vierte Kammer für Handelssachen folgte dem Antrag der Post in sieben von neun Punkten nicht. Lediglich bei zwei Punkten riet das Gericht IDnow, den Widerspruch gegen den Verfügungsantrag der Post zurückzunehmen. Das Münchner Fintech folgte der Empfehlung. Die Post muss nun 85 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen. Und: Die Unterlassungsklage des Dax-Konzerns könnte sich zum Bumerang für die Bonner entwickeln. IDnow schließt nicht aus, mittelfristig juristische Schritte gegen die Post einzuleiten - wegen Patentrechtsverletzung.

Hart umkämpfter Markt

Der Fall zeigt, wie hart umkämpft der Markt der digitalen Identverfahren und e-Signing-Lösungen ist. Ein Markt, den die Post als ehemaliger Staatsmonopolist jahrzehntelang für sich in Anspruch genommen hat. Ein Identverfahren ist immer dann nötig, wenn man beispielsweise online ein Konto eröffnen, einen Kredit beantragen oder eine Kreditkarte ordern will. In dem Markt werden jährlich rund 200 Mio. Euro Umsatz gemacht. Bis zur Einführung des Video-Identverfahrens durch junge Fintechs wie WebID, IDnow oder identity Trust Management war der Gang zur Postfiliale die einzige Alternative zur Legitimation in einer Bankfiliale. Die Post hatte die Digitalisierung in diesem Bereich zunächst verschlafen – und Marktanteile an die Start-ups verloren. Marktanteile, um die sie nun erbittert kämpft.

Wie Capital bereits im Juli berichtete, soll der einstige Staatskonzern sein Monopol bei dem bisher üblichen Post-Identverfahren nutzen, um neue Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Das hatte Capital aus Bankenkreisen erfahren. Sollten Banken nicht zum neuen Videoangebot der Post wechseln, würden die Kosten für das Post-Identverfahren steigen, hieß es. Intern ist bei Banken von „einer Art Erpressung“ die Rede. Die Post biete einen Kombi-Vertrag für beide Dienstleistungen an. Ein Kartellrechtsanwalt hält das für „wettbewerbswidrig“. Auf Capital-Anfrage widersprach die Post und erklärte, ihr Angebot befinde sich „unserer Überzeugung nach“ im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht.

Digitale Unterschrift für alle

Die Post ist für ihr rigoroses Vorgehen gegen kleinere Wettbewerber bekannt. Eine Spielart sind kostenintensive Klagen. Oft geben die Wettbewerber nach, aus Furcht unter die Räder des gelben Riesen zu geraten. IDnow scheute den juristischen Weg nicht.

Am 25. April 2016 hatte IDnow das neue Produkt „eSign“ vorgestellt. In einer Pressemitteilung und auf der Firmenwebsite präsentierte das Fintech den „Vertragsabschluss der Zukunft: Kreditverträge, Vollmachten und Co. – zum ersten Mal per Smartphone“. Als „weltweit erster Anbieter“ böte IDnow eine Geldwäschegesetz-konforme Online-Identifizierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Dabei werde die Unterschrift via Schriftform ersetzt. In Kombination mit der Video-Identifizierung könnten nun Verträge, die der Schriftform bedürfen, rechtssicher abgeschlossen werden. Was bislang den aufwändigen Einsatz von Chipkarte, Lesegerät und Signatursoftware verlange, böte IDnow nun per Smartphone für jedermann an. Und das nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Dafür erfülle das Verfahren alle vorgeschriebenen Richtlinien, so das Unternehmen.

Neben Finanzdienstleistern und Versicherern hätten auch Städte und Kommunen sowie Krankenkassen Interesse angemeldet, um bequem Verträge rechtssicher zu unterschreiben, ließ IDnow verlautbaren.

Siebenseitiges Anwaltsschreiben der Post

Nur wenige Tage später flatterte ein siebenseitiges Anwaltsschreiben im Auftrag der Post auf die Schreibtische der Münchner. Aussagen der Pressemitteilung und im Webauftritt seien „irreführend und damit wettbewerbswidrig“, so die Advokaten der Post. Neun Passagen zitiert das Anwaltsschreiben, deren Verbreitung IDnow unterlassen soll – quasi ein Großteil der Bewerbung des neuen Produkts. Nachdem IDnow auf das Schreiben nicht reagierte, reichte die Post einen Erlass auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln ein. Bei Zuwiderhandlung sollte IDnow nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zahlen müssen.

Streit um Patent

Ende August kam es zur Sitzung vor dem Landgericht Köln. Für Sebastian Bärhold von IDnow ist der Ausgang ein voller Erfolg. Auf Anraten der Kammer nahm die Post sieben der neun Anträge zurück. Lediglich darf IDnow nicht mehr damit werben, dass die e-Signing-Lösung europaweit durch ein erteiltes Patent geschützt sei. Das Patent, so merkte die Kammer an, beziehe sich nämlich nicht auf die gesamte e-Signing-Lösung, sondern lediglich auf den ersten Schritt – die Video-Identifizierung.

Bei IDnow hatte man wenig Bauchschmerzen, den Widerspruch gegen diesen Punkt zurück zu ziehen. Damit habe sich die Post sogar ein Eigentor geschossen, ist die Meinung in München. Denn die Post hätte in dem Verfahren zugegeben, dass das Video-Identverfahren, das mittlerweile auch die Post anbietet, von einem europäischen Patent geschützt sei.

Laut IDnow würden „fast alle Wettbewerber – darunter mittlerweile auch die Post – unser Patent benutzen“. Auf Nachfrage sagt IDnow, dass die im Patent geschützten Schritte beim Video-Ident-Prozess nicht weggelassen werden könnten, wenn man die Anforderungen des Bafin-Rundschreibens 01/2014 umsetzen wolle und dabei eine gängige Video-Technologie wie WebRTC oder Skype einsetze. „Nach einer erfolgreichen Patentklage könnten wir Wettbewerbern – auch der Post – verbieten, das Video-Ident-Verfahren anzubieten“, heißt es in München. Rechtliche Schritte gegen die Post seien „zum aktuellen Zeitpunkt“ nicht geplant. „Mittelfristig schließen wir das aber nicht aus“, teilt IDnow mit. Im Moment zöge es das Unternehmen vor, die Ressourcen in die Produktentwicklung und internationale Expansion zu stecken.

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