#1 Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub wurde in den 70er Jahren in der Bundesrepublik eingeführt. Alle Bundesländer außer Bayern und Sachsen haben das Recht auf Bildungsurlaub gesetzlich festgeschrieben. Er wird teilweise auch als „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ bezeichnet, um klarzustellen, dass es sich hier nicht um reinen Urlaub handelt. Die freien Tage sollen es Arbeitnehmern ermöglichen, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Bildungsurlaub darf auch dazu dienen, um sich die nötigen Kenntnisse für ein Ehrenamt anzueignen. Einige Länder fassen den Begriff weiter und beziehen kulturelle oder persönliche Fortbildung mit ein.
#2 Wie viel freie Tage gibt es?
Die Regelungen unterscheiden sich in Details von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich können Vollzeitbeschäftigte pro Jahr fünf Tage Bildungszeit nehmen. Bei Mitarbeitern in Teilzeit reduziert sich der Anspruch entsprechend. Oft ist es möglich, die freien Tage zwei Jahre lang aufzusparen, um dann für längere Bildungsangebote zehn Tage am Stück nutzen zu können. In den allermeisten Bundesländern wird der Lohn während der kompletten Freistellung weitergezahlt, ohne dass reguläre Urlaubstage eingebracht werden müssen. Teilweise unterstützt die Landesregierung Kleinst- und Kleinbetriebe und übernimmt zur Hälfte das Arbeitsentgelt des freigestellten Mitarbeiters.
#3 Was ist bei der Bildungsfreistellung erlaubt?
Klassiker beim Bildungsurlaub sind kompakte Sprachkurse oder Software-Lehrgänge. Immer beliebter werden Angebote zu Resilienz und Gesundheit, beispielsweise Rückengymnastik, Schlafschule oder Tipps für Trennung von Job und Privatleben . Aber auch Ahnenforschung oder Wandern im Erzgebirge können vom Bildungsurlaub abgedeckt sein. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt wurde. In manchen Regionen sind sogar Auslandsreisen gestattet. Dann kann selbst Feldenkrais auf Ibiza zum Bildungsurlaub werden. Die Kosten trägt stets der Arbeitnehmer.
#4 Wo finde ich Bildungsurlaub?
Die Bundesländer haben eigene Datenbanken für Angebote, die unter Bildungsurlaub fallen. Eine Übersicht – auch zu den jeweiligen Regelungen – bietet der Deutsche Bildungsserver . Zertifizierte Kurse gibt es zudem bei Volkshochschulen, privaten Anbietern oder auf Bildungsurlaub spezialisierten Plattformen.
#5 Wie kriege ich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Meist gilt hier eine Frist von spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Der Antrag darf in Ländern mit Bildungszeit-Anspruch nur abgelehnt werden, wenn es dafür zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe gibt, also beispielsweise bereits zu viele Kollegen im Urlaub sind. Was für einen Kurs genau der Beschäftigte nutzen möchte, hat den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren. Wer meint, dass sein Antrag unrechtmäßig abgelehnt wurde, kann den Betriebsrat einschalten oder klagen.
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