Zeitpunkt, Stimmung und die richtige Taktik, wer eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung führen will, muss gleich mehrere Faktoren berücksichtigen. In der Corona-Krise kommt bei vielen Unternehmen noch ein wichtiger Punkt dazu: Die wirtschaftliche Situation.
Trotzdem kann gute Leistung auch anders belohnt werden – und spart beiden Seiten Geld. Der Arbeitgeber kann einige Extras abschreiben – und der Mitarbeiter muss vom Brutto-Plus oder von der Prämie keine Steuern und Sozialabgaben abziehen.
Mitarbeiter würden für Benefits auf mehr Gehalt verzichten
Auch viele Mitarbeiter haben den Vorteil der Alternativen zu Gehaltserhöhungen schon erkannt und würden für bestimmte Zusatzleistungen wie eine Betriebskita, einen Dienstwagen oder ein ÖPNV-Ticket auf Geld verzichten. Laut einer Studie der Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu und des Personaldienstleisters Kienbaum dürfen nach Schätzungen der Arbeitgeber rund 10,2 Prozent weniger auf dem Gehaltszettel stehen, wenn es auf die Empfänger zugeschnittene Benefits gibt.
Gelinge ein passgenaues Angebot, läge die Verzichtsbereitschaft durchschnittlich bei 11,3 Prozent. Als besonders attraktiv bewertet wurden flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder betriebliche Altersvorsorge.
Eine Studie von Capital ermittelte zudem, welche deutschen Unternehmen die besten und originellsten Zusatzleistungen böten. Darunter fanden sich Game-Rooms, betriebliches Kindergeld, Recherchereisen, Vorsorgekuren und Feriencamps für Kinder.
Alternativen zu einer Gehaltserhöhung können aber auch diese Extras sein:
# 1 Fahrkostenzuschuss
Möglich sind verschiedene Varianten: Der Chef kann zusätzlich zum Gehalt eine Pauschale pro Entfernungskilometer zahlen, wenn der Mitarbeiter sein privates Auto für die täglichen Fahrten zur Arbeit nutzt. Oder er übernimmt die Heimfahrten bei doppeltem Haushalt. Möglich sind auch Benzingutscheine für den Beschäftigten oder eine Tankkarte mit einem bestimmten monatlichen Budget. Darüber hinaus können Firmen ihren Beschäftigten die Nutzung einer eigentlich beruflichen Bahncard auch privat erlauben.
# 2 Fortbildungen
Kosten für Sprachkurse oder Coachings können Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen. Die Weiterbildung muss allerdings einen Bezug zur Tätigkeit oder einem künftigen Job im Unternehmen haben, sonst kann das Finanzamt Einspruch erheben.
# 3 Kitabeiträge oder Betreuung
Der Arbeitgeber darf Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in Krippe, Kindergarten oder Kita übernehmen. Außerdem kann das Unternehmen Dienstleister wie Pfleger für kranke oder ältere Angehörige oder Babysitter für Kinder unter 14 Jahren bezuschussen – allerdings nur für die Betreuung in Notfällen, etwa wenn der Mitarbeiter kurzfristig einspringen muss.
# 4 Urlaub und Gesundheit
Arbeitgeber können pro Jahr für den Mitarbeiter, den Ehepartner und jedes Kind einen Bonus als sogenannte Erholungsbeihilfe zahlen. Dieser muss aber dem genannten Zweck dienen und in direktem Zusammenhang mit dem Urlaub des Angestellten stehen. Auch für Yoga, autogenes Training oder andere von den gesetzlichen Krankenkassen geförderten Kurse können Firmen einen steuerfreien Zuschuss zahlen. Ferner kann das Unternehmen für Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen abschließen, zum Beispiel für die Zähne.