Anzeige

Erbschaft Vererben und vermachen: Wer bekommt welches Einzelstück?

Erbschaft, Testament
Erbschaft, Testament
© A. Martin UW Photography/Getty Images
Den Schmuck soll die Lieblingsenkelin bekommen und das Ferienhaus geht an den Sohn – Bestimmungen wie diese werden gerne lapidar geäußert. Allerdings führt das mitunter zu Komplikationen. Wie lassen sich rechtliche Unsauberkeiten vermeiden?

„Wer bekommt die Diana-Tiara?“, so oder ähnlich titelte jüngst manches Boulevard-Blatt. Der Hintergrund: Die englische Königin Elisabeth II. hat gemeinsam mit Sohn Charles angeblich die Juwelen der Familie begutachtet und einige der Kostbarkeiten schon vorab einzelnen Erben zugeordnet. Für die meisten Familien stellen solche Abwägungen wohl eher Luxusprobleme dar. Aber die Frage, wer nach dem Ableben welchen Gegenstand aus dem eigenen Nachlass erhalten soll, ist auch jenseits der royalen Welt relevant.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel