Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, dem sichert der Pflichtteil einen Mindestanteil am Nachlass. Wann es besser ist, auf diesen Pflichtteil zu verzichten, erklärt Rechtsanwalt Klaus-Dieter Rose im Interview
Capital: Herr Rose, erst kürzlich ging es in einem prominenten Erbstreit um einen Pflichtteilsverzicht. Die drei Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller verzichteten zunächst auf ihren Pflichtteil – und forderten ihn später doch. Was ist denn ein Pflichtteil beim Erbe überhaupt?
KLAUS-DIETER ROSE: Wenn jemand in Deutschland verstirbt, ist es vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass die nächsten Angehörigen nicht völlig leer ausgehen sollen. Selbst wenn ein Angehöriger durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen wird, kann diese Person immerhin einen Pflichtteil verlangen. Das ist die Hälfte von dem, was sie als gesetzlichen Erbteil bekommen würde und ist ein reiner Geldanspruch.