Anzeige
Anzeige

Erben und Schenken – Teil 8 Nießbrauch: Das Wertpapierdepot clever vermachen

Erben und Schenken – Teil 8: Nießbrauch: Das Wertpapierdepot clever vermachen
© Filipp Fröhlich
Gut bestückte Aktiendepots können leicht Umfänge annehmen, die für Erben hohe Steuerzahlungen bedeuten. Man kann die Papiere aber schon zu Lebzeiten an die Nachkommen übertragen – und sich trotzdem die Verfügungsgewalt über Kursgewinne und Dividenden sichern
Richtig erben und vererben will gelernt sein. Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, kann später Streit unter den Angehörigen provozieren. Deshalb ist es ratsam, sich schon zu Lebzeiten darum zu kümmern – und sich und seinen Nachkommen dadurch Geld und Ärger zu sparen. Capital+ erklärt in einem elfteiligen Ratgeber-Dossier, was Sie beim Erben, Vererben und Schenken beachten müssen.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel