Ein Kartograf ist auch in zweiter Instanz mit der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Europa-Grafik auf Euro-Banknoten gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage des inzwischen 87 Jahre alten Österreichers ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Mio. Euro für die Nutzung seines Werkes verlangt hatte.
Das OLG, vor dem es noch um eine Forderung von 25.000 Euro ging, kam in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil zu dem Schluss, dass die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk darstellt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH).
Anwalt: Vergütung nicht angemessen
Der Kartograf ist nach Angaben seines Anwalts sein Leben lang „für die Erstellung seiner Landkarten rund um den Globus gereist“. Für die Darstellung Europas, die nun seit einigen Jahren Juristen beschäftigt, verwendete er demnach verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien, verschob dann Küstenlinien, Fjorde sowie Inseln und überarbeitete Oberflächenstrukturen und Farben.
Im Jahr 1997 übertrug der Kartograf gegen Zahlung von 30.000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro – die Nutzungsrechte für die so geschaffene Europa-Darstellung an die österreichische Zentralbank. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.
Gericht hielt Millionenforderung für nicht rechtmäßig
Der nun in zweiter Instanz abgelehnte Fall kam durch eine eigentlich unverfängliche Anfrage des Kartografen ins Rollen: 2014 sei sein Mandant mit dem Wunsch an die EZB herangetreten, ihm ein neues Kartenprojekt zu finanzieren, schildert Anwalt Philip M. Jakober. Die Notenbank habe daraufhin eine Auflistung seiner Ansprüche und Forderungen angefordert. Daraufhin prüfte die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und Wien den Fall und kam zu dem Schluss, der Kartograf habe keine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes erhalten.
Das Landgericht Frankfurt hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Mio. Euro sofort und weiteren 3 Mio. Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter im Mai 2022 ihr Urteil. Unter anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden.
Der Mann ging in Berufung. „Jedem vernünftig denkenden Menschen ist bewusst, dass es sich bei der pauschalen Zahlung in Höhe von 2180 Euro nicht um eine faire und angemessene Vergütung für die Lizenzierung einer Europakarte für alle Euro-Banknoten handeln kann“, so sein Anwalt.
Der Kartograf selbst sprach in einer Mitteilung der Kanzlei von einem „Kampf David gegen Goliath“: „Ich würde es als gerecht und respektvoll ansehen, wenn ich eine Vergütung bekommen würde, welche meinen erbrachten Leistungen entsprechen würde. Die EZB benutzt meine Europakarte bis heute milliardenfach, sodass es nur fair und gerecht wäre, wenn die EZB hierfür an mich eine gewisse Zahlung leisten würde.“
Doch das Oberlandesgericht schloss sich nun inhaltlich dem Landgericht an. Zudem sah der OLG-Senat keinen Kausalzusammenhang zwischen der Nutzung der Europa-Karte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Diese Einkünfte für das Banknotenhandling wären nach Ansicht des Gerichts auch dann entstanden, wenn die Karte des Kartografen nicht für die Euro-Banknoten genutzt worden wäre.