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Spezi Original gegen Paulaner Spezi Streit unter Spezis: Paulaner gewinnt Namensstreit gegen Brauhaus Riegele

Paulaner Spezi: Die Münchner expandieren seit einigen Jahren stark mit ihrer Marke im Lebensmitteleinzelhandel
Paulaner Spezi: Die Münchner expandieren seit einigen Jahren stark mit ihrer Marke im Lebensmitteleinzelhandel
© IMAGO/Sven Simon
Die Brauerei Paulaner darf seine „Spezi“ weiter „Spezi“ nennen. Die fast 50 Jahre alte Übereinkunft mit dem Erfinder, dem Brauhaus Riegele, sei weiter gültig, urteilte nun das Landgericht München

In Bayern ist eine wichtige Kulturfrage vorerst entschieden worden: Die Brauerei Paulaner aus München darf ihre „Spezi“ weiter „Spezi“ nennen. Das hat das Landgericht München am Dienstag so entschieden. Damit gibt es in Bayern weiter zwei bekannte Spezi-Hersteller: Paulaner und das Augsburger Brauhaus Riegele, Produzent von „Spezi Original“. 

Für Bayern ist die Entscheidung einschneidend. Spezi gilt hier als Nationalgetränk und bereits die Frage, ob es das, die oder der Spezi heißt, beschäftigt viele Menschen. Noch wichtiger war aber die Frage, wer seinen Cola-Limo-Mix überhaupt „Spezi“ nennen darf. Seit Mai 2021 haben Paulaner und Riegele über diese Frage gestritten. Jetzt gab das Landgericht Paulaner recht, die zuvor eine Feststellungsklage eingereicht hatten. 

Das Verfahren war auf den ersten Blick kompliziert, da das Brauhaus Riegele unbestrittener Spezi-Pionier ist. In den 1950er-Jahren tranken die Menschen in den Augsburger Wirtshäusern gerne Cola und Orangenlimo. Das Mischen war allerdings umständlich und es blieben Reste übrig. Riegele bot mit seiner „Spezialmischung“ eine Lösung für die Wirte, die das „Spezi“, bayrisch für „Freund“, an ihre Kunden ausschenkten. Einige Jahre später sicherte sich Riegele auch die Namensrechte daran.  

Anfang der 1970er zog dann Paulaner mit einer eigenen Spezi nach, woraufhin Riegele klagte. Nach einigem Hin und Her unterschrieben beide Seiten 1974 einen Vertrag: Gegen eine Einmalzahlung von 10.000 D-Mark und weitere Auflagen durfte Paulaner fortan „Paulaner Spezi“ verkaufen. Ein Enddatum wurde nicht vereinbart. „Das war ein Riesenfehler damals“, sagte Seniorchef Priller-Riegele zuletzt in einem Interview gegenüber Capital. Es sei eine Entscheidung seiner Vorgänger gewesen.  

Paulaner zieht vor Gericht

Heute verdient Paulaner 50 Mio. Euro jährlich mit seiner Spezi. Die Augsburger fanden das nicht länger gerecht und kündigten den fast 50 Jahre alten Vertrag, ihrer Meinung nach ein kündbarer „Lizenzvertrag“, woraufhin Paulaner vor das Landgericht München zog. Der Brauereiriese aus der Landeshauptstadt wollte die Kündigung aber nicht hinnehmen und reichte eine sogenannte Feststellungsklage ein. Für Paulaner lag kein Lizenzvertrag, sondern eine Abgrenzungsvereinbarung vor, die nicht so kündbar ist. Das sah das Gericht nun genauso, und entschied den Fall zugunsten der Münchner.  

Im Einzelnen begründete die 33. Zivilkammer ihre Entscheidung damit, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 eine „Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung“ sei. Im Vertrag sei das Wort „Lizenz“ mehrfach durchgestrichen worden, was laut Gericht gegen einen gültigen Lizenzvertrag sprach. Allerdings: An manchen Stellen des Vertrags wurde das Wort nach Capital-Informationen auch nicht gestrichen – was einer der wichtigsten Streitpunkte war. Letztlich überzeugte das Gericht aber offenbar die Argumentation von Paulaner. Zusätzlich sei das Übereinkommen schon damals geschlossen worden, um dauerhaften Frieden zwischen den Parteien zu stiften. Und „im Vertrauen auf diese endgültige Beilegung“ habe Paulaner in die Expansion seiner Spezi investiert. 

Urteil wurde so erwartet

Die Priller-Riegeles rechneten hingegen schon im Vorfeld mit diesem Urteil, wie sie im Capital-Interview erklärten. Für sie beinhalte der Prozess allerdings Fragen, die auf „höheren Ebenen geklärt werden müssen“. Sie seien bereit, den juristischen Weg weiterzugehen. Als nächstes müsste nun der Bundesgerichtshof entscheiden, ob er eine Revision zulässt. Markenrechtsexperten wie der Münchener Jurist Daniel Loschelder schätzen die Chancen hierfür „gerade mal bei einem Prozent” ein. Doch es gehe auch um dauerhaften Rechtsfrieden, den wohl nur ein neuer Vertrag bringen würde. Das sei üblich, selbst wenn eine Seite vor Gericht gewinnt, wie in diesem Fall Paulaner. Letztlich sei es eben eine Frage des Geldes – und wer den längeren Atem besitzt. Der Streit könnte also weitergehen. 

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