Das Wort „Aktienrente“ taucht kein einziges Mal in dem Papier aus dem Bundesfinanzministerium auf, das derzeit kursiert. Aus gutem Grund, denn mit den Plänen der Bundesregierung zur Finanzierung der Altersvorsorge gibt es zunächst keinen Systemwechsel bei der Rente. Was jetzt vereinbart wurde, ist ein erster Schritt. Doch der Streit um das richtige Reformmodell ist damit nicht entschieden.
Ginge es nach der FDP, wäre das Aktiensparen gleich in die gesetzliche Rentenversicherung integriert worden. Die Versicherten hätten dann einen Teil ihres Rentenbeitrags von derzeit 18,6 Prozent in einen Fonds eingezahlt und mit den Erträgen am Ende ihre Rente aufgestockt. SPD und Grüne sind dagegen. Stattdessen soll nun die sogenannte Aktienrücklage helfen, das per Umlage finanzierte Rentensystem langfristig zu stützen und den Bundeszuschuss zur Rente zu verringern: Jedes Jahr pumpt der Staat mit dem Geld von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern 100 Mrd. Euro in die Rentenkasse. Das entspricht rund einem Viertel des Bundeshaushalts.
Die jetzigen Pläne sind ein Kompromiss, um das Rentenniveau von 48 Prozent und den Beitragssatz bei maximal 20 Prozent zu halten. Das „Grundkonzept“ aus dem Finanzministerium, das bereits mit Arbeits- und Wirtschaftsministerium abgestimmt sein soll und Capital vorliegt, sieht folgenden „Fahrplan Altersvorsorge“ vor: Kommendes Jahr soll ein Kapitalstock in Höhe von 10 Mrd. Euro zweckgebunden am Kapitalmarkt angelegt werden. Zusätzlich sollen Sacheinlagen an den Fonds übertragen werden. Das können Beteiligungen des Bundes an Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder der Deutschen Post sein.
Diese 10 Mrd. Euro, die laut Koalitionsvertrag eigentlich schon dieses Jahr angelegt werden sollten, werden demnach „teilweise kreditfinanziert“ sein. Der Bund will dafür ein Darlehen aufnehmen, das der Fonds ihm wiederum verzinsen soll. Diesen Vorgang labelt das Finanzministerium als „Transaktion“, die nicht im Haushalt auftaucht. Mit diesem Kniff will Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Schuldenbremse umgehen. Die Renditeerträge des Kapitalstocks sollen dann ab Mitte 2030 „einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten“.
Um das Geld global am Kapitalmarkt anzulegen, will die Bundesregierung eine „unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle“ gründen. Vorbild ist der deutsche Staatsfonds Kenfo, der aufgelegt wurde, um die Entsorgung des deutschen Atommülls zu bezahlen. Ein Anlageausschuss soll mitentscheiden über die Positionen im Portfolio des Aktienrücklage-Fonds, indem er die „Rahmenbedingungen für die Vermögensverwaltung vorgibt“.
Angelegt werden soll in aktive und passive Finanzprodukte, um „Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen, auf unerwartete Marktentwicklungen agil reagieren zu können und bestimmte Asset-Klassen wie Private Equity nicht von vornherein ausschließen zu müssen“, heißt es in dem Papier.
Lob und Kritik
Das Konzept komme langfristig Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute, sagt Andreas Hackethal, Professor für Finanzen an der Frankfurter Goethe-Universität. Denn durch die Rendite der Aktienrücklage müssten ab Mitte der 2030er-Jahren weniger Steuermittel in die Rentenkasse fließen. „Künftige Steuerzahler werden entlastet. Der Paradigmenwechsel ist da und hat Symbolwirkung“, so Hackethal zu Capital.
Die Anlagestrategie und das Rendite-Risiko-Profil seien vernünftig. „Die Anlage erfolgt denkbar passiv, langweilig und einfach. Das ist gut“, sagt der Finanzexperte. Allerdings sei der Betrag von 10 Mrd. Euro zu gering, um den Markt zu bewegen. Zu hoffen wäre, dass von der Aktienrücklage eine „Sogwirkung“ ausgehe und auch Privatpersonen am Kapitalmarkt anlegen, sagt Hacekthal. „Wenn die Hürde einmal fällt, werden generell mehr Menschen in Aktien investieren.“
Bei der FDP verkauft man die Aktienrücklage als ersten Schritt zur „Aktienrente“, mit der die Liberalen in den Wahlkampf gezogen waren. Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, sagt auf Capital-Nachfrage: Der gefundene Kompromiss bei der Anschubfinanzierung zeige, dass alle Ampel-Partner erkannt hätten, „dass der FDP-Vorschlag zur Diversifizierung der Renten-Finanzierung von Anfang an richtig war und dringend umgesetzt werden muss“.
Die jetzt geplante Aktienrücklage solle weiter ausgebaut werden, so Herbrand. Er will an dem Aktienrenten-Modell festhalten. Man werde in den kommenden Jahren „aktiv daran mitarbeiten, dass das aktuell mit unseren Koalitionspartnern vereinbarte Finanzierungsmodell z.B. durch die individuelle Möglichkeit zur Erhöhung der eigenen Beiträge in die Kapitalmarktsäule der Rentenversicherung oder durch einen automatischen Investitionsanteil aus den normalen Rentenbeiträgen in die Aktienrente sinnvoll weiter entwickelt wird“.
Damit nährt die FDP Befürchtungen der Gewerkschaften, dass die Aktienrücklage der Weg in ein groß angelegtes Aktiensparen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist. „Ich würde einen Besen fressen, wenn da nicht noch mehr kommt. Die FDP arbeitet jetzt daran, das Schweden-Modell umzusetzen“, warnt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik bei Verdi. Dass für den Kapitalstock Schulden aufgenommen werden, sei falsch. „Eine Finanzierung auf Pump geht gar nicht“, so Kerschbaumer zu Capital.
Die SPD will unbedingt verhindern, dass das Umlageverfahren zurückgedrängt und nicht nur ergänzt wird – wohl auch aus Rücksicht auf die Gewerkschaften. Die warnen: Mit dem Gang zur Börse hole man sich die Risiken der Märkte in die Sozialversicherung. Die Grünen, hessisches Finanzministerium und ein breites Bündnis von Verbraucherverbänden schlägt wiederum vor, die Kapitaldeckung in die private Altersvorsorge zu integrieren. Bei dieser Variante müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zu ihren gesetzlichen Rentenbeiträgen einen Teil des Bruttolohns in einen staatlichen Fonds einzahlen.
Am Zug ist jetzt erst einmal ein Sozialdemorkat: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verantwortet die Rente und muss die Pläne aus dem Papier umsetzen und in ein Gesetz gießen. Das soll noch im ersten Halbjahr 2023 entstehen. Damit sollen die institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Fonds einrichten zu können. Dem Haushaltsausschuss des Bundestages werde auf Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens „eine Vorlage zur Entsperrung der Mittel für das Darlehen vorgelegt werden“. Wann der Kredit zurückgezahlt werden muss, steht indes noch nicht fest.