Aufatmen für Hauseigentümer und die Wärmepumpen-Industrie: Die Heizungsförderung wird 2025 in voller Höhe beibehalten. Das geht aus der Kabinettsvorlage des Bundeshaushalts hervor, die Capital vorliegt. „Die ,Bundesförderung energieeffiziente Gebäude' ist mit rd. 15,3 Mrd. € das größte Förderprogramm des KTF“, steht darin. KTF steht für Klima- und Transformationsfonds.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD noch geschrieben: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Jetzt hieß es in Regierungskreisen, eine Reform des Heizungsgesetzes sei zu trennen von der Frage der Förderung. Das Gesetz werde überarbeitet. Aber das mache man nicht über Nacht, so die Begründung.
Heizungsgesetz: Union und SPD fördern Wärmepumpen weiter
Damit stehen in diesem Jahr also 15,3 Mrd. Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden oder für den Einbau von Wärmepumpen zur Verfügung. Befürchtungen, die Förderung könne stark gekürzt werden, bewahrheiten sich damit nicht.
Planungssicherheit gibt es allerdings keineswegs. Offen bleibt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen Wärmepumpen in den nächsten Jahren weiter gefördert werden. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft ZIA schlägt daher Alarm und fordert „Klarheit“ sowie „Richtungssicherheit“ beim Gebäudeenergiegesetz (GEG): „Derzeit ist ungewiss, was bleibt und was nun geändert wird“, so ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Die Branche sei in einer Art Schwebezustand, was zu Unsicherheiten in der Immobilienwirtschaft und bei Investoren führe, obwohl Investitionsbudgets bereitstünden.
In der Beschlussvorlage steht lediglich: Insgesamt sollen für den KTF zwischen 2026 und 2029 Ausgaben in Höhe von rund 150 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Davon seien rund 47 Mrd. Euro für die Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich vorgesehen. Der KTF ist ein altes Sondervermögen aus dem Jahr 2011, das von der Vorgängerregierung aus SPD, Grüne und FDP 2022 umbenannt wurde.
Heizungsförderung der KfW
Um eine Heizungsförderung zu bekommen, müssen Privatpersonen für ihr Haus oder ihre Wohnung bei der staatlichen Kreditbank KfW einen Antrag stellen. Diese zahlt im besten Fall daraufhin für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus sind das maximal 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten: 30.000 Euro gibt es für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8000 Euro ab der siebten Wohnung.
Ob das Parlament den Haushalt in dieser Form beschließt, ist noch ungewiss. In der Unions-Fraktion regt sich schon Protest, wie der Stern berichtet. Die Abgeordneten wollen das Geld für die Heizungsförderung lieber für die Senkung der Stromsteuer für Verbraucher nutzen – ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das im aktuellen Haushaltsentwurf gebrochen ist.