Was haben Gesetze tatsächlich bewirkt? Capital geht der Sachen einmal im Monat nach. Diesmal: Rechtsdienstleistungsgesetz.
Das Gesetz: „Dieses Gesetz (...) dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsverordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen." §1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Ein Knöllchen wegen eines falsch justierten Blitzers, Fehler in der Betriebskostenabrechnung oder stundenlanges Warten auf den Flug – so etwas passiert Menschen alle naselang. Beim Anwalt oder vor Gericht aber landen diese Ärgernisse selten. Die Furcht vor zu hohen Rechtskosten lässt zwei Drittel der Deutschen davor zurückschrecken, sie aktenkundig zu machen, so eine Studie der Versicherungswirtschaft. Rationale Apathie, vernünftiges Nichtstun, heißt dieses Verhalten, von dem Unternehmen und Staat profitieren. Beim Verbraucherschutz aber lässt es Deutschland als Entwicklungsland dastehen.
Doch seit die Digitalisierung auch das Rechtsgeschäft erreicht hat, versprechen sogenannte Legal Techs Rechtshilfe ohne Kostenrisiko. Sie heißen so, weil sie mit Algorithmen Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen wollen. Die müssen nur ein paar Daten in Onlineformulare eingeben und das Legal-Tech-Unternehmen beauftragen. Der Verbraucher zahlt nur bei Erfolg. Das Programm von wenigermiete.de errechnet etwa, ob die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, und übernimmt dann die Durchsetzung gegenüber dem Vermieter – oft mit Erfolg. Der Anbieter rightmart.de prüft beispielsweise auch, ob Hartz-IV-Bescheide richtig sind, und findet in nahezu der Hälfte Mängel. Am bekanntesten ist das Legal Tech myright.de , das Ansprüche von Hunderttausenden VW-Kunden wegen des Dieselskandals einklagt. „Für Verbraucher sind Legal Techs ein echter Glücksfall“, sagt Jutta Gurkmann von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Das einzige was bleibt: Ein Schlupfloch
Das Problem: Die rechtliche Grundlage dafür ist wackelig. VW etwa bezweifelt, dass die Klage von Myright überhaupt zulässig ist. In Berlin klagt die Rechtsanwaltskammer gegen wenigermiete.de. Sie beruft sich auf ihr Monopol, wonach nur Anwälte rechtlich beraten und Ansprüche durchsetzen dürfen – denn so steht es im Gesetz über Rechtsdienstleistungen. Das Einzige, was das erst 2008 in Kraft getretene Gesetz Legal Techs bietet, ist ein Schlupfloch: Sie lassen sich die Ansprüche von ihren Kunden abtreten. Der juristische Begriff dafür: Inkasso. Solche Inkassodienstleister dürfen dann auch Rechtsdienstleistungen erbringen. Doch es bleibt eine halb gare Lösung. Einzig die FDP rüttelt nun am Anwaltsmonopol und will ein Gesetz, das eine „automatisierte“ rechtliche Beratung erlaubt.
Das Capital-Testurteil: Mangelhaft