Ohne sie wüsste die Öffentlichkeit wenig über Bilanzfälschungen, Offshore-Konten, Pflegeskandale oder fragwürdige Praktiken bei Facebook: Whistleblower, das sind die mutigen Menschen, die Alarm schlagen, wenn ihnen in ihrem Unternehmen, ihrer Behörde oder Institution Unrecht auffällt. Bloß: Ihre Zivilcourage bezahlen viele Whistleblower teuer. Sie riskieren Arbeitsplatz, Schadensersatzzahlungen, mitunter sogar strafrechtliche Verfolgung. Auch in Deutschland waren Whistleblower lange schlecht geschützt. Es fehlten zudem Stellen, an die sie sich wenden können. Die Parteien stritten, eine EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz wurde nicht umgesetzt.
Doch im Dezember tritt nun voraussichtlich das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ein wichtiger Fortschritt: Die Kündigung eines Whistleblowers etwa ist künftig unwirksam, wer trotzdem vom Arbeitgeber rausgeworfen wird, hat Anspruch auf Schadensersatz. Der Schutz gilt in Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern) genauso wie im öffentlichen Dienst. Beide müssen nun auch im großem Umfang Meldestellen einrichten, rund 25.000 bei Bund, Ländern und Kommunen, 45.000 in Betrieben. Die Mehrkosten für die Wirtschaft und Staat beziffert der Gesetzgeber auf jeweils über 200 Mio. Euro pro Jahr. Sinnvoll ist das dennoch, da Unternehmen wie Behörden selbst ein Interesse haben, frühzeitig auf Missstände aufmerksam zu werden, bevor es zum Skandal kommt und ihr Ruf leidet.
Das neue Bundesgesetz schützt außerdem Hinweisgeber, die Verstöße gegen deutsches Recht melden. Die (ja ohnehin nicht umgesetzte) EU-Richtlinie hatte sich nur auf EU-Recht beschränkt, was zu absurden Ergebnissen geführt hätte. Wer etwa in einem Heim Verstöße gegen EU-Datenschutzrecht enthüllt, wäre vor Kündigung geschützt. Wer aber Alarm schlägt, weil es an Personal mangelt, hätte gekündigt werden können.
Allerdings müssen Whistleblower nun selbst ein paar Regeln einhalten. Sofort an die Öffentlichkeit darf er oder sie nur dann gehen, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten. Ansonsten führt der Weg über die Meldestelle des Arbeitgebers oder eine externe staatliche Stelle. Mit einem regelrechten Whistlebloweransturm rechnet nun der Bundesjustizminister. Seine Prognose: rund 90.000 Hinweise auf illegales Handeln pro Jahr, wovon etwa 70 Prozent eine nähere Prüfung erfordern.
Testurteil: Gut