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Wiedervorlage Gesetze im Test: das Arbeitszeitgesetz

Erfassung der Arbeitszeit
Erfassung der Arbeitszeit
© imago images / Frank Sorge
Was haben Gesetze tatsächlich bewirkt? Diesmal geht es um das Arbeitszeitgesetz, das aus der Zeit vor Digitalisierung und Homeoffice stammt. Das merkt man ihm deutlich an

Corona-Times: Zwischen Küche und Kinderzimmer sitzen Millionen Menschen vor ihren Laptops und organisieren ihre Arbeit in Videokonferenzen. Dazwischen werden mal schnell Kinder vom Fußball abgeholt oder Zahnarzttermine eingeschoben, abends dann Mails gecheckt. Die Freiheit, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, kommt bei vielen so gut an, dass sie auch nach der Pandemie zumindest teilweise mobil weiterarbeiten möchten. Auch Unternehmen setzen vermehrt auf mobiles Arbeiten, es zählt der Output, nicht die Stechuhr. Bloß: Erlaubt ist die Flexibilisierung nach deutschem Arbeitsrecht nicht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine „ununterbrochene tägliche Ruhezeit von elf Stunden“ vor. Und eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden.

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