Zehntausende Kunden der insolventen Air Berlin warten noch immer auf Erstattung ihrer bezahlten Flugtickets. Nach Recherchen von Capital schlummern insgesamt 13,6 Mio. Euro seit mehr als einem Jahr auf einem Treuhandkonto. Dieses war extra als Sicherheit für Kunden eingerichtet worden, die noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – in Erwartung, dass die Fluggesellschaft weiterfliegen wird – einen neuen Flug gebucht hatten. Bisher seien erst 2 Mio. Euro von dem Konto erstattet worden, bestätigten Treuhänder und Insolvenzverwalter.
Das Treuhandverfahren verläuft extrem zäh. Dabei diente es damals als Sicherheit: Am 15. August 2017 beantragte das damalige Management von Air Berlin ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der Flugbetrieb sollte bis zum Verkauf der Airline aufrechterhalten werden. Damals galt Lufthansa als aussichtsreichster Kandidat für die Übernahme, die Bundesregierung half mit einem Überbrückungskredit von 150 Mio. Euro aus. Und die Kunden wurden aufgerufen, weiterhin Flüge zu buchen. Das Treuhandkonto sollte sicherstellen, dass die Einnahmen aus den Buchungen nicht anderweitig verwendet werden oder in der Insolvenzmasse aufgehen.
Doch die Rettungsaktion scheiterte. Am 27. Oktober wurde der Flugbetrieb von Air Berlin eingestellt , am 1. November startete das reguläre Insolvenzverfahren. Seither kämpft Insolvenzverwalter Lucas Flöther darum, möglichst viele der rund eine Million Forderungen aus der Insolvenzmasse zu bedienen – allen voran den Kredit des Bundes.
Fast 90 Prozent der Treuhandsumme wurde noch nicht ausgezahlt
Die nach früheren Angaben rund 200 000 Tickets, die nicht mehr eingelöst werden konnten, sind dabei durch das Treuhandkonto zwar außen vor – allerdings wurden von den 15,6 Mio. Euro mehr als ein Jahr danach fast 90 Prozent der Summe noch nicht ausgezahlt. Grund dafür seien zum Teil strittige Rückzahlungsverfahren mit Zahlungsvermittlern wie Kreditkartenanbietern, zwischengeschalteten Dienstleistern, Reisebüros und Clearingstellen, erklärte ein Sprecher des Insolvenzverwalters. Für die Abwicklung ist die Hamburger Treuhandgesellschaft Görg eingeschaltet worden, dennoch müsse Flöther jeden Rückzahlungsantrag genehmigen. Zudem habe ein Großteil der Kunden die Erstattung schlicht noch gar nicht beantragt.