Beruf Teilzeit bis Sabbatical: Arbeitszeitmodelle im Überblick

Mittlerweile gibt es genügend Alternativen zur klassischen 40-Stunden-Woche.
Mittlerweile gibt es genügend Alternativen zur klassischen 40-Stunden-Woche.
Teilzeit ist allgemein bekannt. Aber was genau steckt hinter Jobsharing oder Wahlarbeitszeit? Dies sind 16 flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeiten schaffen Freiräume, können aber auch zur Belastung werden. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte wissen, welche Alternativen es zur klassischen 40-Stunden-Woche bis zur Rente gibt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin listet in einem Ratgeber 16 flexible Arbeitszeitmodelle auf. Wir zitieren aus den Definitionen.

#1 Teilzeit:

Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitszeit geringer ist als die betrieblich vereinbarte Regelarbeitszeit. Praktisch sind damit Beschäftigungsverhältnisse zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche, die klassische Halbtagsstelle, aber auch vollzeitähnliche Arbeitsverhältnisse von mehr als 30 Wochenstunden gemeint.

#2 Jobsharing:

Hier teilen sich zwei oder mehr Beschäftigte einen Arbeitsplatz und die Arbeitszeit. Das muss nicht unbedingt ein Vollzeitarbeitsplatz mit 38 Stunden sein. Es können auch zwei oder mehrere Beschäftigte eine Funktion mit zum Beispiel 60 Stunden Zeitaufwand ausfüllen.

#3 Altersteilzeit:

Altersteilzeit ermöglicht den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, indem die Arbeitszeit reduziert wird. So kann die tägliche Stundenzahl vermindert werden, oder es wird nur an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel gearbeitet.

#4 Kurzarbeit:

Kurzarbeit ist kein freiwillig gewähltes Arbeitszeitmodell. Sie bietet vielmehr Unternehmen in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Möglichkeit, die betriebsübliche Arbeitszeit herabzusetzen. Ziel ist dabei, einen vorübergehenden Arbeitsmangel zu überbrücken und Entlassungen zu vermeiden. Um den Lohnausfall auszugleichen, beziehen die betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit.

#5 Mehrarbeit:

Darunter ist jede Arbeit zu verstehen, die Beschäftigte über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leisten, das heißt in der Regel alles, was über acht Stunden am Tag hinausgeht. Auch bei Mehrarbeit gilt das Arbeitszeitgesetz, das heißt länger als zehn Stunden pro Tag darf nicht gearbeitet werden. Die entsprechenden Fristen für den Zeitausgleich müssen zudem beachtet werden.

#6 Gleitzeit:

Im Regelfalls umfasst das Gleitzeitmodell eine Kernarbeitszeit mit allgemeiner Anwesenheitspflicht und die sogenannten Gleitzeitspannen. Innerhalb dieser können die Beschäftigten selbst bestimmen, wann sie mit der Arbeit beginnen und aufhören. Damit gewinnen die Beschäftigten je nach Vereinbarung Einfluss auf Lage und Dauer der täglichen, wöchentlichen oder auch monatlichen Arbeitszeit.

#7 Funktionszeit:

Als Variante des Gleitzeitmodells wird das Funktionszeitmodell auch als „variable Arbeitszeit“ oder als „zeitautonome Arbeitsgruppe“ bezeichnet. Es kennt keine verpflichtenden Anwesenheitszeiten (Kernzeit) für die einzelnen Beschäftigten, sondern legt betrieblich vereinbarte Funktionszeiten fest. Zu diesen Zeiten müssen die jeweiligen Betriebsbereiche funktionsfähig sein.

#8 Wahlarbeitszeit:

Wahlarbeitszeit, auch „modulare Arbeitszeit“ genannt, ist ein Angebot des Arbeitgebers an die Beschäftigten, ihre Arbeitszeit freiwillig und ohne Lohnausgleich zu verringern und variabler zu gestalten. Wahlarbeitszeit setzt ein Gewerbe oder Geschäft mit berechenbaren Stoßzeiten und Flauten voraus, damit unterschiedliche Belegschaftsstärken sinnvoll sind. So ist zum Beispiel in einer Bäckerei morgens mit mehr Andrang zu rechnen als am frühen Vormittag.

#9 Vertrauensarbeitszeit:

Hier vertrauen Unternehmen darauf, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben in einem verabredeten Zeitraum eigenverantwortlich erfüllen. Eine formale Zeiterfassung entfällt deshalb ebenso wie die Anwesenheitskontrolle durch Vorgesetzte. Wichtig ist nur, dass das abgesprochene Arbeitsergebnis termingerecht vorliegt.

#10 Jahresarbeitszeit:

Das Modell der flexiblen Jahresarbeitszeit in Teilzeit oder Vollzeit zielt darauf, die Anzahl der Beschäftigten an den unterschiedlichen Arbeitsanfall im Jahresverlauf anzupassen. Es ist für Branchen geeignet, in denen eine saisonal unterschiedliche Nachfrage für Auftragsspitzen und -flauten sorgt.

#11 Nacht- und Schichtarbeit:

Dieses Modell erlaubt längere Betriebszeiten bis hin zu einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb. Dazu werden die kürzeren Arbeitszeiten der Beschäftigten von der Betriebszeit abgekoppelt. Von Schichtarbeit wird dann gesprochen, wenn mindestens zwei Personen dieselbe Arbeitsaufgabe an einem Arbeitsplatz erfüllen, indem sie sich regelmäßig nach einem feststehenden, für sie überschaubaren Plan ablösen.

#12 Telearbeit:

Beim Modell Telearbeit wird zum Beispiel die Wohnung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters zur Außenstelle des Unternehmens. Telearbeit räumt den Beschäftigten große Zeitsouveränität ein. Wann gearbeitet wird, entscheiden meist die Beschäftigten, wobei Aufgaben, Ziele und Termine sowie das vertraglich vereinbarte Arbeitszeitvolumen berücksichtigt werden müssen.

#13 Lebensarbeitszeit:

Lebensarbeitszeit meint den Zeitabschnitt vom Berufseintritt bis zum Ruhestand, in dem gegen Entgelt gearbeitet wird. Auch dieser lange Zeitraum kann so flexibilisiert werden, dass in den verschiedenen Lebensphasen mal mehr, mal weniger oder auch gar nicht gearbeitet wird. Voraussetzung dafür ist ein Lebensarbeitszeitkonto, auf dem während des gesamten Erwerbslebens Zeit oder Geld angespart wird. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dieses Guthaben dann dem früheren Eintritt in den Ruhestand dienen oder im Rahmen eines Sabbaticals aufgelöst werden.

#14 Sabbatical:

Damit ist eine befristete Auszeit gemeint, die in der Regel drei bis zwölf Monate dauert. Die Gründe, warum sich viele Beschäftigte ein Sabbatical wünschen, sind vielfältig. Sie reichen vom Wunsch nach mehr Zeit für die Familie über das Bedürfnis nach Weiterbildung bis hin zur Lust auf eine längere Fernreise. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Sabbatical rechtlich nicht geregelt. Entsprechend groß ist die Bandbreite für Unternehmen und Beschäftigte, eine solche Auszeit in die Wege zu leiten.

#15 Bereitschaftsdienst:

Beschäftigte im Bereitschaftsdienst halten sich im Regelfall im Unternehmen oder in dessen unmittelbarer Nähe auf, damit sie die Arbeit bei Bedarf sofort oder zumindest zeitnah aufnehmen können. Im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft, bei der die Beschäftigten zwar entspannt sein können, aber aufmerksam sein müssen, darf beim Bereitschaftsdienst geschlafen werden. Ein Beispiel für Bereitschaftsdienst sind Beschäftigte bei der Feuerwehr, die zwar die Nacht auf der Wache verbringen, aber dort schlafen können – bis zum immer möglichen Einsatzfall.

#16 Rufbereitschaft:

Wer Rufbereitschaft (Rufdienst) hat, muss sich an einem bestimmten Ort bereithalten, von wo aus sie oder er zur Arbeit abgerufen werden kann. Diesen Ort wählt die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter selbst und teilt ihn dann dem Arbeitgeber mit. Rufbereitschaft wird im Regelfall zusätzlich zur vereinbarten Arbeitszeit (Vollarbeit) geleistet.

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