Wer Elterngeld bezieht, darf trotzdem Teilzeit arbeiten – so ist gesetzlich geregelt. In puncto Steuern ist jedoch Vorsicht geboten, damit der Job nicht teuer wird
Knapp zwei Millionen Menschen beziehen Jahr für Jahr Elterngeld – und müssen dabei nicht völlig auf ihr Gehalt verzichten. Denn Elternzeit und Job lassen sich verbinden. Der Gesetzgeber erlaubt bis zu 32 Stunden pro Woche. Entscheidend ist der wöchentliche Durchschnittswert pro Monat. Für Geburten seit dem 1. April 2025 gibt es Elterngeld nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro. Bis April 2024 lag die Grenze noch bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.