Neues Jahr, neue Gesetze und Regeln: Auch 2021 kommen auf Vermieter und Mieter einige Veränderungen zu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Steigende Heizkosten
Autofahrer dürften es bereits mitbekommen haben: Seit dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe. Die lässt nicht nur die Preise für Benzin und Diesel steigen, sondern auch die Heizkosten. Die CO2-Abgabe von zunächst 25 Euro pro Tonne verteuert den Liter Heizöl nach Berechnungen der deutschen Emissionshandelsstelle um acht Cent pro Liter. Wer seine Heizung mit Erdgas betreibt, muss mit einem Aufschlag von gut 0,6 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Der Festpreis für CO2- Zertifikate soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen. Noch ist unklar, ob Vermieter die Kosten vollständig auf die Mieter umlegen dürfen oder ob sie einen Teil davon selbst tragen müssen.
Mehr Wohngeld
Die neue CO2-Bepreisung ist vor allem für Menschen mit geringem Einkommen eine Belastung. Um sie zu entlasten, hat der Staat im neuen Jahr das Wohngeld angehoben. Die Förderung soll im Schnitt um rund 15 Euro je Monat und Haushalt steigen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Erhöhung sollen rund 665.000 Menschen in Deutschland profitieren.
Höhere Wohnungsbauprämie
Mehr Geld gibt es auch für alle, die mit einem Bausparvertrag auf die eigenen vier Wände sparen und nicht zu viel verdienen. Ihnen zahlt der Staat im neuen Jahr eine höhere Wohnungsbauprämie. Bis zum Jahreswechsel bekamen Sparer eine Zulage in Höhe von 8,8 Prozent auf ihre Bausparbeiträge. Diese Prämie gab es für Anlagen von bis zu 512 Euro bei Ledigen und 1024 Euro bei Verheirateten. Singles kassierten also pro Jahr 45 Euro Prämie, Paare 90 Euro.
Im neuen Jahr steigt die Zulage auf zehn Prozent. Außerdem erhöht sich der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag für Alleinstehende auf 700 Euro im Jahr, für Paare steigt er auf 1.400 Euro. Ein Recht auf die Prämie haben Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, beziehungsweise Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von maximal 70.000 Euro. Diese Grenze ist ebenfalls deutlich gestiegen, sie lag zuvor bei 25.600 Euro beziehungsweise 51.200 Euro.
Geteilte Maklerprovision auch beim Verkauf
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Das neue Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat im Mai und Juni vergangenen Jahres zugestimmt haben, ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zuvor übernahm in der Regel der Käufer die Provision, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Die Höhe der Provision variiert je nach Bundesland und kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen. Gerade in gefragten Lagen kommen so schnell fünfstellige Beträge zusammen.
EEG-Umlage sinkt leicht
In kaum einem Land der Europäischen Union zahlen Bürger so viel Geld für Strom wie in Deutschland. Rund ein Fünftel des Preises entfiel zuletzt auf die sogenannte EEG-Umlage. Sie dient der Förderung erneuerbarer Energien und betrug im vergangenen Jahr 6,76 Cent pro Kilowattstunde. Mit dem Jahreswechsel sinkt die Umlage auf 6,40 Cent je Kilowattstunde. Da allerdings auch andere Faktoren den Strompreis beeinflussen, heißt das nicht zwangsläufig, dass Endverbraucher unterm Strich weniger zahlen. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich der Strompreis auf dem bisherigen Niveau stabilisiert.
Kennen Sie schon unseren Newsletter „Die Woche“ ? Jeden Freitag in ihrem Postfach – wenn Sie wollen. Hier können Sie sich anmelden