Zum Jahreswechsel sind die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen gestiegen. Das ist der variable Anteil der Krankenversicherung, der zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Teil von 14,6 Prozent anfällt. 67 der 95 gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, 24 ließen sie unverändert und vier Kassen haben ihre Beiträge gesenkt. Die Sätze liegen jetzt zwischen 15,4 und 16,59 Prozent des Bruttolohns der Versicherten.
Zeit, das Leistungsportfolio der eigenen Krankenkasse mal unter die Lupe zu nehmen. Zwar müssen alle Anbieter den gesetzlichen Pflichtkanon bereitstellen, also beispielsweise eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt oder eine Notfallbehandlung in der Klinik. Darüber hinaus nutzen sie aber den Zusatzbeitrag zusammen mit den sogenannten Zusatzleistungen, um Wettbewerb untereinander zu treiben. Dafür bezahlen Patienten die Behandlung oftmals zunächst aus der eigenen Tasche und reichen die Kosten anschließend ein. „Die Zusatzleistungen umfassen ein riesiges Spektrum“, sagt Thomas Adolph. Er ist Geschäftsführer des Analyseunternehmens Kassensuche und betreibt die Vergleichsplattform gesetzlichekrankenkassen.de. Allein auf seinem Portal können Versicherte aus 70 Zusatzleistungen auswählen. „Erstaunlicherweise stehen Beitragshöhe und Umfang von Mehrleistungen meist nicht in direktem Verhältnis zueinander“, sagt er. Es gebe sowohl sehr günstige Kassen mit überdurchschnittlichem Leistungspaket als auch umgekehrt. Ob sich ein Wechsel lohnt, kommt immer auf die eigenen Bedürfnisse an. Das sind die wichtigsten Themengebiete im Überblick:
Zahnmedizin
Obwohl die Kasse laut Pflichtkanon „Tätigkeiten zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ übernehmen muss, zählt eine professionelle Reinigung dem Gesetz nach nicht dazu. Dennoch übernehmen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen (NRW) immerhin 39 von 70 Krankenkassen die gründliche Reinigung oder bezuschussen sie zumindest. Adolph zufolge ist die Zahnreinigung die beliebteste Zusatzleistung auf seinem Portal. Aber das ist nicht alles, was Krankenkassen freiwillig im Bereich Zähne fördern: Einige Kassen bieten an, Zahnersatz vollständig zu erstatten oder zumindest stärker zu bezuschussen. Die Regelversorgung deckt nämlich nur 50 Prozent der Kosten für Zahnkronen, Brücken oder Prothesen.
Naturheilverfahren
Auf Platz zwei unter den beliebtesten Suchanfragen steht Osteopathie, was in NRW aktuell 47 von 70 Kassen übernehmen. Aber auch andere alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren können zum Zusatzangebot der Kassen gehören, beispielsweise Ayurveda-Behandlungen, Homöopathie und Reflexzonenmassagen. Die Behandlung durch Heilpraktiker ist allerdings vom gesetzlichen Leistungsangebot ausgeschlossen. Ärzte brauchen eine entsprechende Zusatzausbildung, um für eine Kostenübernahme infrage zu kommen.
Vorsorgeuntersuchungen
Krebsvorsorge, Zahnarztbesuche und Co. gehören zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen – zum Teil aber erst ab einem bestimmten Mindestalter. Hautkrebsvorsorge zahlt die Kasse beispielsweise erst ab dem 35. Lebensjahr, Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren. Unterhalb dieser gesetzlichen Altersgrenzen zählen derartige Früherkennungsuntersuchungen zu den Zusatzleistungen.
Häusliche Pflegeleistungen
Wer auf Pflegeleistungen angewiesen ist, erhält in der gesetzlichen Krankenversicherung für maximal vier Wochen eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege, wenn niemand sonst im Haushalt lebt. Dennoch werden wichtige Zusatzleistungen wie der „Erweiterte Anspruch auf Haushaltshilfen“ oder die „Zusätzliche häusliche Krankenpflege“ laut Kassensuche-Chef Adolph nur wenig nachgefragt. „Im Leistungsfall kann es hier schnell um mehrere Tausend Euro gehen“, warnt er.
Reiseschutzleistungen
Gelbfieber, Malaria, Tollwut und Co.: Die Liste an empfohlenen Reiseschutzimpfungen kann je nach Land ganz schön lang werden. Ein umfassender Impfschutz kostet dann schnell mehrere hundert Euro – die die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht zahlen. Wer viel und weit reist, sollte sich also eine Krankenkasse suchen, die die Impfkosten zumindest teilweise erstattet oder vollständig übernimmt. Zusätzlich bieten einige Krankenkassen eine Hotline für Notfälle im Ausland, die rund um die Uhr erreichbar ist.
Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft gehören alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen zu den gesetzlichen Pflichtleistungen. Allerdings gibt es auch hier ein Sonderangebot einiger Krankenkassen, die etwa Geburtsvorbereitungskurse auch für den Partner bezahlen oder zusätzliche Beratungsgespräche mit einer Hebamme übernehmen. Auch bei einer künstlichen Befruchtung punkten einige Krankenkassen mit Kostenübernahmen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Weitere Zusatzleistungen
Zahlreiche Kassen werben mit Kursen zur individuellen Gesundheitsförderung, Bonusprogrammen, Wahltarifen oder besonders guten Serviceleistungen. Mit Letzteren lassen sich sogar die Versicherungsbeiträge senken. Wie das geht, lesen Sie hier: