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Beitragsbemessungsgrenze Gutverdiener müssen höhere Krankenkassen-Beiträge zahlen

Krankenkassenkarten und Stetoskop
Die Beiträge zur Krankenkasse sollen für Millionen Menschen steigen
© Wolfgang Filser / Picture Alliance
Das Bundeskabinett hat höhere Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen. Das trifft Millionen Gutverdiener, die für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung bald mehr zahlen müssen

Die Bundesregierung hat höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister billigten in ihrer Kabinettssitzung eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren Einkommen werden damit ab Januar 2026 die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Wie die „Bild“ schon zuvor berichtet hatte, erhöhen sich die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich, bislang betrug die Grenze 8050 Euro. Die Erhöhung betrifft dem Bericht zufolge rund 2,1 Millionen Angestellte. Die Erhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt demnach bei 5,5 Millionen Beschäftigten zu höheren Abgaben: Dort steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.

Der Kabinettsbeschluss erfolgte ohne weitere Aussprache. Alle Ministerien hatten der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze laut „Bild“ bereits vorab im regierungsinternen Koordinierungsverfahren, der sogenannten Ressortabstimmung, zugestimmt. Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die Verordnung dann in Kraft, der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.

Streit über höhere Krankenkassen-Beiträge

Zwar hatte es auf den letzten Beschluss-Metern noch Streit in der Koalition gegeben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag lehnte die Erhöhungen der Beiträge bei der Pflege- und Krankenversicherung ab. „Wir haben uns in der Koalition vereinbart, dass wir keine Beitragserhöhungen möchten“, sagte Steffen Bilger zu RTL und ntv, die wie Capital zu RTL Deutschland gehören. Doch die Kritik blieb folgenlos.

Das Arbeitsministerium erklärte, die Berechnung der neuen Beitragsgrenzen erfolge nach gesetzlicher Grundlagen auf Basis der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2024. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 von deutschlandweit gut fünf Prozent stiegen die Rechengrößen.

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„Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen dient dazu, die Leistungen (Lohnersatzleistungen, Renten) und Beiträge in der Sozialversicherung im Gleichgewicht zu halten“, betonte das Ministerium. „Ohne Fortschreibung entsprechend der Lohnentwicklung würde die Beitragsbasis sukzessive erodieren, da ein immer geringerer Anteil der Lohnsumme der Verbeitragung unterliegen würde.“ Der Verordnung zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Das Kabinett beschloss bei seiner Sitzung auch Anpassungen der noch von der Ampel-Regierung eingeführten Krankenhausreform für die rund 1700 Krankenhäuser in Deutschland.

AFP/ess

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