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Beitragserhöhungen So sparen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen werden zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöhen
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen werden zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöhen
© IMAGO / Fotostand
Zum Jahreswechsel erhöhen fast alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Beiträge. So können Versicherte trotzdem sparen

Es schmerzt, wenn vom Bruttogehalt Steuern und Sozialabgaben abgehen. Darin enthalten sind auch Krankenkassenbeiträge – und die werden zum Jahreswechsel teils deutlich steigen. Mehr als die Hälfte der 97 gesetzlichen Krankenkassen hat laut dem Vergleichsportal Check24 bereits verkündet, ihre Beiträge zum Jahreswechsel zu erhöhen. 20 halten sie demnach konstant und nur drei Anbieter senken ihre Beiträge. Rund 41 Millionen Versicherte werden von den Erhöhungen betroffen sein. Ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 4.000 Euro brutto zahlt im Schnitt künftig 322 Euro pro Monat für seine Krankenversicherung – 4 Euro mehr als 2022. Dafür springt die Kasse nicht nur bei Krankheit ein: Auch Vorsorgeausgaben und Präventionsmaßnahmen werden übernommen, zum Teil sogar durch Prämien belohnt. 

Was bieten gesetzliche Krankenversicherungen? Worauf sollten Versicherte achten? Und wo gibt es Einsparpotenzial?

Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Leistungen, die Krankheiten verhüten, früh erkennen und behandeln. Wer also mit einer Grippe zum Hausarzt oder wegen Ohrenschmerzen zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt geht, muss keine Angst davor haben, anschließend auf einer Rechnung zu sitzen. Auch Vorsorgeleistungen wie Früherkennungsuntersuchungen bei Krebs, Gesundheits-Check-ups, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge oder Chlamydien-Screenings werden bezahlt – wenn die Leistung angemessen ist: Ein Hautkrebsscreening wird beispielsweise ab 35 Jahren übernommen. Eine Übersicht, welche Leistungen genau ab welchem Alter übernommen werden, gibt die Verbraucherzentrale. Alternativ können sich Versicherte von ihrem Hausarzt dazu beraten lassen, welche Untersuchung sinnvoll sind. Auch die unabhängige Patientenberatung beantwortet Fragen rund um Kassenleistungen.

Sparen mit Hausarzttarif und Bonusprogrammen

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gibt es freiwillige Zusatzleistungen, die sich je nach Krankenkasse unterscheiden – die sogenannten Satzungsleistungen. Einige Anbieter übernehmen beispielsweise Kosten für Naturheilverfahren wie Osteo- und Homöopathie, Reiseschutzimpfungen oder Kosten einer professionellen Zahnreinigung. Andere bieten Gesundheitsreisen oder Präventionskurse an oder bezuschussen diese zumindest. 

Krankenkassen dürfen nur Leistungen zahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind – so steht es im Gesetz. Sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden generell nicht übernommen. Ein Arzt muss seine Patienten im Vorfeld informieren, wenn eine Behandlung eine Selbstzahlungsleistung ist und wie teuer sie wird. Der IGeL-Monitor des bundesweit für die Kassen tätigen Medizinischen Dienstes bewertet, welche Zusatzleistungen anerkannt sind. 

Versicherte können auch sparen, wenn sie einen sogenannten Hausarzttarif abschließen. Dann unterschreiben sie bei ihrem Hausarzt eine Teilnahme-Erklärung und verpflichten sich, für mindestens ein Jahr immer zuerst zu ihm zu gehen, bevor sie einen Spezialisten aufsuchen. Davon ausgenommen sind Notfälle, Zahn-, Augen- und Frauenärzte. So will die Krankenkasse Geld sparen, weil die Behandlungen der Spezialisten oft teurer sind und teilweise auch von Hausärzten gelöst werden könnten. Im Gegenzug erhalten Versicherte vergünstigte Beiträge, Prämien oder kommen schneller an Arzttermine.

Ein anderer Weg, um zu sparen, sind die Bonusprogramme einiger Krankenkassen. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht oder sich gegen Corona oder Grippe impfen lässt und einen Nachweis an die Krankenkasse schickt, bekommt – sofern die eigene Krankenkasse ein solches Programm anbietet – Geld- oder Sachprämien etwa in Form eines Einkaufsgutscheins. Auch Mitgliedschaften in Fitnessstudios können Versicherte als Nachweis einreichen. Die Geldprämien reichen bis zu 330 Euro pro Jahr.

Lohnt sich ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse?

Vielleicht lohnt sich auch der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. Ein Großteil der Beiträge ist zwar gesetzlich vorgegeben (14,6 Prozent des Bruttogehalts). Hinzu kommt aber immer ein Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse – er soll den Wettbewerb unter ihnen fördern. Die Zusatzbeiträge liegen aktuell zwischen null und 2,4 Prozent. Zum Jahreswechsel sollen sie im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte auf dann durchschnittlich 1,5 Prozent steigen, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Damit liegt der Durchschnittssatz dann bei insgesamt 16,1 Prozent des Bruttogehalts, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zahlen müssen. Bei einem Gehalt von 4.000 Euro sind das beispielsweise 322 Euro Arbeitnehmeranteil pro Monat. 

Krankenkassen informieren nicht darüber, dass ihre Beiträge steigen. Versicherte haben aber ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Januar, wenn ihre Kasse den Beitrag zum Januar erhöht. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten in der Regel zwei Monate. Da es bei der Wahl der neuen Krankenkasse nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Satzungsleistungen ankommt, kann ein Krankenkassenvergleich sinnvoll sein. Die Website Krankenkasseninfo.de bietet einen Vergleichsrechner je nach Bundesland.

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