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Steuern Warum die Vorabpauschale für 2021 gleich null ist

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Besitzen Sie aktiv gemanagte Fonds oder ETFs? Dann haben Sie womöglich in der Postfach Ihres Depots Abrechnungen mit dem Betreff „Vorabpauschale“ gesehen. Was hat es mit dieser Vorabpauschale auf sich?

Der Reihe nach: Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds ist im Detail nicht gerade leichte Kost. Zwar gelten auch für aktiv gemanagte Fonds ebenso wie für börsengehandelte Indexfonds (ETF) grundsätzlich die Regeln der Abgeltungsteuer getreu der Faustregel: Ein Viertel der Erträge für den Fiskus, wenn man seinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person ausgeschöpft hat. Zusätzlich greifen aber noch Spezialregeln für Fonds, die seit 2018 gelten. Eines dieser speziellen Konstrukte ist die so genannten Vorabpauschale, die zu den steuerpflichtigen Fondserträgen zählt.

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