Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesfinanzhof (BFH) dem Fiskus bei den Vorschriften zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge auf die Finger klopft. Dieses Mal dürfte die Klatsche aber besonders schmerzhaft sein
Denn der BFH hält die gegenwärtigen Regeln, wie Verluste mit Aktien verrechnet werden dürfen, für verfassungswidrig. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Drücker. Aktienanleger sollten die weitere Entwicklung genau verfolgen.