Anzeige

BFH-Urteil Warum Anleger ihre Aktienverluste bald besser verrechnen dürfen

Bundesfinanzhof in München
Bundesfinanzhof in München
© picture alliance / SZ Photo | Alessandra Schellnegger
Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesfinanzhof (BFH) dem Fiskus bei den Vorschriften zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge auf die Finger klopft. Dieses Mal dürfte die Klatsche aber besonders schmerzhaft sein

Denn der BFH hält die gegenwärtigen Regeln, wie Verluste mit Aktien verrechnet werden dürfen, für verfassungswidrig. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Drücker. Aktienanleger sollten die weitere Entwicklung genau verfolgen.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel