Wer Pauschalreisen, Flüge oder Unterkünfte bucht, kennt das Spiel. Gleich mehrmals versuchen verschiedene Online-Plattformen, Reisenden eine Versicherung anzudrehen. Sei es die Reiserücktritt-, eine Urlaubshaftpflicht- oder eine Auslandskrankenversicherung. Aber welche davon sind wirklich sinnvoll?
Nur wenige, sagte Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. „Fluggesellschaften und andere Buchungsplattformen bieten oft ganze Versicherungspakete an“, sagt sie. In diesen sind gleich mehrere verschiedene Policen enthalten. „Reisende sollten stattdessen lieber einzelne Versicherungen abschließen, damit diese genau zu ihnen und der geplanten Reise passt.“
Echt wichtig: die Auslandskrankenversicherung
Angebote gibt es auf jeden Fall viele. Wer auf der Suche nach passenden Versicherungen ist, der sollte bei der Auslandskrankenversicherung anfangen, rät Weidenbach. Besonders wichtig ist das für gesetzlich Versicherte. Die gilt zwar im EU-Ausland und für Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen inklusive Krankenversicherung mit Deutschland haben, wie zum Beispiel Israel, der Kosovo oder auch Marokko. Auf die Absicherung sollten sich Reisende trotzdem nicht zu sehr verlassen.
Zum einen erstattet die Krankenkasse nur Leistungen, auf die man auch in Deutschland Anspruch hätte, und wer im Urlaub im Privatkrankenhaus landet, der bekommt die anfallenden Kosten wahrscheinlich nicht komplett bezahlt. „Und das Wichtigste: Der Rücktransport ist nie inklusive. Allein dafür lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung“, sagt Weidenbach.
Die Auslandskrankenversicherung gibt es für einzelne Reisen oder auch fürs ganze Jahr und fortlaufend. Jahrespolicen für Europa gibt es ab zehn Euro aufwärts, die Kosten sind also überschaubar. Auch wer im Grenzgebiet wohnt, profitiert bei jedem Trip ins Nachbarland von der Versicherung. Nur wer mehrere Monate ins Ausland will, muss prüfen, für wie viele Tage im Jahr die Versicherung gilt. Oft müssen Reisen in solchen Fällen eine andere, teurere Auslandskrankenversicherung abschließen.
Reiserücktritt- und Abbruchversicherung helfen nicht bei Streik
Krankheiten tauchen aber nicht nur im Urlaub auf, sondern können die geplante Reise auch unmöglich machen. In solchen Fällen hilft die Reiserücktrittversicherung. Sie zahlt dann, wenn Menschen von der Reise zurücktreten, sie also nicht antreten. Gründe dafür können zum Beispiel Erkrankungen sein, aber auch Todesfälle in der eigenen Familie. Die Versicherung wird meist für eine bestimmte Reise abgeschlossen. „Man muss nur darauf achten, dass dann alle Bestandteile der Reise abgesichert sind und zum Beispiel nicht nur die Flüge“, sagt Versicherungsexpertin Weidenbach.
Die Reiserücktrittversicherung greift nicht, wenn der Versicherte die Reise aufgrund einer Erkrankung oder anderer besonderer Umstände abbrechen will. Dafür gibt es die gesonderte Abbruch-Versicherung. Oft gibt es die Reiserücktritt- und Abbruchversicherung aber auch in Kombination. Beide Versicherungen gelten übrigens nicht für den Fall, dass der gebuchte Flug ausfällt oder durch einen Streik nicht erreicht wird. Da bleibt Urlaubern nur die Diskussion mit Airlines und Flughäfen.
Finger weg von der Gepäckversicherung
Eine Versicherung, auf die Reisende getrost verzichten können, ist die Gepäckversicherung. „Die gilt nur in ganz speziellen Umständen und nicht einmal, wenn einem das Gepäck zum Beispiel aus Unachtsamkeit am Flughafen gestohlen wird“, erklärt Weidenbach. Trotzdem sind Koffer und Taschen bei den meisten auch ohne diese spezielle Police abgesichert. Werden diese nämlich aus der Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer entwendet, greift die Hausratversicherung. „Bedingung ist nur, dass das Gepäck in einem Gebäude ist. Camper, Zelte und Autos zählen also nicht als geschützter Raum“, sagt die Expertin.
Auch eine spezielle Reiseunfallversicherung oder Reisehaftpflicht braucht es nicht. Wer bereits eine gewöhnliche Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der ist auch im Ausland geschützt. Eine Ausnahme kann die Mietwagenbuchung sein. Hier gibt es oft zusätzliche Kfz-Haftpflicht-Angebote, die zum Beispiel Schäden an Dritten wie bei einem Autounfall abdecken.
„Menschen, die zuhause ein eigenes Auto haben und damit auch eine Kfz-Versicherung, sind auch im Ausland abgesichert“, sagt Weidenbach. Diese Regelung ist auch als Mallorca-Police bekannt. Sie gilt aber nur innerhalb der geografischen Grenzen Europas und so auch nur auf dem europäischen Teil der Türkei. Im Zweifel sollten Reisende ihre Versicherung vorab fragen, ob das Reiseland inkludiert ist. An sich sind aber auch die Fahrzeughalter, also die Mietwagen-Anbieter, versichert. Die Frage ist nur, über welche Summe. Wer unsicher ist und keine eigene Kfz-Versicherung hat, für den kann die Zusatzversicherung sinnvoll sein.