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Betriebsrente Die Tücken der betrieblichen Altersvorsorge

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Arbeitnehmer müssen genau hinschauen, wenn ihnen der Chef eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Nicht immer lohnt sie sich. Manche Klauseln können sogar Geld kosten

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ziemlich bequem, denn der Arbeitgeber kümmert sich darum. Er wählt mögliche Verträge aus, verwaltet alles und schießt auch noch Geld dazu. Trotzdem besitzt nicht einmal jeder zweite Arbeitnehmer hierzulande so einen Vertrag – obwohl die Politik seit Jahren versucht, die Verbreitung der bAV anzukurbeln, weil sie später einen Teil der Rentenlücke auffüllen kann. Woran also liegt das? Und sollte man einen bAV-Vertrag abschließen, wenn der Arbeitgeber ihn anbietet? 

In keinem Fall sollte man voreilig unterschreiben, sondern sich wirklich unabhängig beraten lassen. Denn was sich gut anhört, hat für die Arbeitnehmer manche Tücken.

Was man grundsätzlich wissen muss: Bei der bAV bekommt man in aller Regel eine mehr oder weniger klassische Rentenversicherung angeboten. Auch wenn in den Policen also Fondsanteile oder eine Indexpartizipation stecken kann, so sind es dennoch zumeist Verträge, die extrem langfristig mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens einen Versicherungsvertrag im Rahmen der bAV anzubieten – für die sicherheitsaffinen Beschäftigten. Und meist bieten die Unternehmen dann auch nur diese eine Möglichkeit an. Der Arbeitgeber fungiert dabei sozusagen als Auftraggeber des Vertrages, der Mitarbeiter ist der Begünstigte.

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