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Hundehaftpflicht So versichern Sie ihren Hund richtig

Eine Frau hat einen Mops und einen Eurasier an der Leine
Auch wenn sie noch so treu gucken, Hunde können auch beträchtlichen Schaden anrichten
© picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen. Aber auch ein treuer Vierbeiner kann seinen Besitzern hohe Kosten verursachen

„Der tut nichts, der will nur spielen!“: Dem eigenen Hund vertrauen Menschen oft blind. Doch selbst, wer sein Tier gut erzieht, bleibt nicht automatisch von Schäden verschont. Werden Dritte oder deren Eigentum durch den eigenen Hund in Mitleidenschaft gezogen, fallen die dadurch entstandenen Kosten auf den Besitzer zurück. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann hohe Schadenssummen nach einem Unfall abfedern. Die geringen monatlichen Beitragskosten machen den Versicherungsschutz für alle Hundebesitzer attraktiv. In manchen Bundesländern ist er sogar verpflichtend. Aber was gilt es beim Vertragsabschluss zu beachten? Und wie findet man den passenden Schutz für seinen Vierbeiner?

Eine Versicherungspflicht für alle Hunde herrscht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern müssen nur die sogenannten Listenhunde, die von den Ländern als potenziell gefährlich eingestuft sind, versichert werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinerlei Versicherungspflicht für Hunde.

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die der eigene Hund bei anderen verursacht. Dazu zählen sowohl Personen- als auch Sachschäden. Hohe Schadenssummen entstehen schnell – allein Arztrechnungen können im drei- bis vierstelligen Bereich liegen. Anders als kleinere Haustiere wie Katzen, Hamster oder Vögel sind Hunde nicht automatisch von der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer abgedeckt. Zusätzlicher Schutz ist für Hundebesitzer also durchaus empfehlenswert. Was oft für Verwirrung sorgt: Die Begriffe Hundehaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht sind Synonyme und beziehen sich beide nur auf den Versicherungsschutz des Tieres.

Auch Mietschäden versichern

Genau hinschauen muss man beim Inhalt der Versicherung: Die Hundehaftpflicht sollte auf jeden Fall auch Mietschäden beinhalten. Dazu zählen beispielsweise zerbissene Türrahmen oder Kratzer in der Tapete. „Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen, Schäden an einer gemieteten Wohnung sollten bis 300.000 Euro versichert sein“, rät Verivox Geschäftsführer Wolfgang Schütz auf der Website des Unternehmens. Eine gute Hundehaftpflicht muss außerdem Schäden abdecken, die entstehen, während eine andere Person das Tier betreut. Wer viel mit seinem Hund reist, sollte darauf achten, dass die Versicherung auch im Ausland gilt. Ein Zusatztarif ist hier meist nicht nötig. Bei vielen Anbietern ist die Absicherung im Ausland standardmäßig in der Hundehaftpflicht enthalten.

Wie viel Besitzer für die Versicherung ihres Vierbeiners zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist dafür unter anderem, ob in den vergangenen fünf Jahren bereits Schäden durch den Hund entstanden sind. Außerdem spielt die Rasse eine Rolle. Einige Arten werden von Versicherungsanbietern als temperamentvoller eingestuft, weshalb der Schutz für sie teurer ist. Einen Labrador können Besitzer schon für gut 4 Euro monatlich versichern. Bei einem Pittbull beläuft sich die Summe für einen vergleichbaren Tarif auf beinahe 7 Euro im Monat. Dafür sind Schäden in Höhe von 20 Mio. Euro abgesichert. Für Kampfhunde zahlen Besitzer standardmäßig höhere Tarife.

Den passenden Versicherungstarif können Hundebesitzer unkompliziert über Vergleichsportale im Internet finden. Beim Kostenvergleich der Angebote sollten die Vertragsdetails genau beachtet werden. Neben der Versicherungssumme und den Schadensbereichen, die der Tarif abdeckt, gibt es auch Unterschiede in der Selbstbeteiligung. Häufig sind Angebote ohne Selbstbeteiligung kaum teurer und lohnen sich daher umso mehr. Zusätzlich variieren die Tarife in Kündigungsfrist und Zahlungsrhythmus. Hier können Hundebesitzer nach ihren eigenen Vorlieben auswählen.

Wer einen Therapie-, Schutz- oder Hütehund hat und mit diesem gewerblichen Umsatz macht, muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für sein Tier abschließen. Dabei unterscheiden sich die Tarife nach dem Jahresumsatz, der durch den Hund erwirtschaftet wird. Für Jagdhunde gibt es eine separate Jagdhaftpflichtversicherung. Züchter oder Menschen, die mehrere Hunde besitzen können durch das Abschließen einer Zwingerhaftpflicht gegebenenfalls Kosten sparen. Die Versicherung richtet sich nicht, wie der Name vermuten lässt, nach der Haltungsform. Sie deckt aber mehrere Tiere gleichzeitig ab und eignet sich daher auch für Pflegestellen und Tierheime. Welpen sind in der Regel mehrere Monate im Tarif der Mutter mitversichert.

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